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.... 3. Kapitel: Seriefeuerwaffen und verbotene Munition . Art. 25 Typenprüfung zur Bestimmung vo...
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...f. Ausnahmebewilligung für verbotene Abänderungen (Art. 20 WG) 50.2013. g. Erteilung v...
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...---------. In Sachen. A.________, Waffen und Munition, Beschwerdeführer, vertreten durch D... Waffen einzuführen und sie zu einer verbotenen Waffe zusammenzusetzen. Es sei somit für ein Verb...
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...Juni 1997 über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG) 6026 . 1.6.6.6.5... Feuerwaffen» in den Katalog verbotener Waffen, die grundsätzliche Gleichbehandlung aller...
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Regeste
Gewaltentrennung; persönliche Freiheit; Art. 4 und Art. 22ter BV; "nulla poena sine lege"; abstrakte Normenkontrolle der st. gallischen Waffenverordnung vom 5. Februar 1991. 1. Beschwerdeergänzung im zweiten Schriftenwechsel nach Art. 93 Abs. 3 OG (E. 1c). 2. Gewaltentrennungs- und Stimmrechtsbeschwerde (E. 1d). 3. Umfang der Prüfung kantonaler Bestimmungen durch den Verfassungsrichter bei einer abstrakten Normenkontrolle (E. 1f). 4. Bundesrechtliche Anforderungen an die Gesetzesdelegation (E. 2). Die in Art. 2 des st. gallischen Waffengesetzes vom 4. Januar 1972 zugunsten des Regierungsrates vorgesehene Übertragung der Befugnis, den Waffenbesitz und das Waffentragen zu regeln, hält den verfassungsrechtlichen Anforderungen stand (E. 3) und bildet eine hinreichende gesetzliche G...
... die Bewilligung, ausnahmsweise eine verbotene Waffe zu besitzen, sieht die Verordnung eine Gebü...
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... der Jagdlehrgänger über die Waffenhandhabung sowie die Treffsicherheit mit Büchse und Flinte a...; jagdbare und geschützte Tiere; verbotene Jagdmethoden und -waffen; Jagdausübung; Schutz de...
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Regeste
Art. 26 BV, Art. 31 WG, Art. 69 StGB, Art. 34 WV 1998; Entschädigungspflicht für eingezogene Waffen und Waffenbestandteile. Übersicht über die waffenrechtlichen Beschlagnahmungs- und Einziehungsregeln (E. 2).
Das Waffengesetz enthält keine gesetzliche Grundlage für den Einzug des Nettoerlöses der Verwertung von aus Sicherheitsgründen beschlagnahmten bzw. eingezogenen Gegenständen zu Gunsten des Staates. Kann der Gegenstand dem Eigentümer nicht mehr zurück- oder herausgegeben werden, ist die Verwertung unter Herausgabe des Erlöses an den Berechtigten - als weniger weitgehender Eingriff in die Eigentumsgarantie als die entschädigungslose Überlassung, Vernichtung oder Verwertung zu Gunsten des Staates - zu prüfen. Entscheidend ist dabei, ob es sich bei den betroffenen Gegenständen...
... zu verwerten und die beschlagnahmten verbotenen Gegenstände zu vernichten. Das Verwaltungsgericht...
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...F. Ausnahmebewilligungen. I. Verbotene Handlungen mit Waffen und Waffenzubehör. § 12. E...
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... und mit einem Schalldämpfer versehene Waffe bereits in seinem Besitz gehabt. Der Beschwerdefü... sich aus den Akten keine Hinweise auf verbotene Vernehmungsmethoden. Die Vorwürfe, das Geständni...
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...k. verbotene Formen des Anbietens anwendet (Art. 7b); . l. sein...