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... Schutz vor Datenmissbrauch, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Brief- und Fernmeldegeheimni...
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... Privat- und Familienlebens sowie seiner Wohnung. Ihre Grundstücke besässen grosszügige Gartenan...nlichen Privatsphäre sowie der Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu neben den eigentlichen Wohnräum...
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... Schutz vor Datenmissbrauch, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Brief- und Fernmeldegeheimni...
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... persönliche Freiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung sind gewährleistet. Niemand unterlieg...
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... Schutz vor Datenmissbrauch, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Brief- und Fernmeldegeheimni...
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Regeste
Art. 36 Abs. 4 BV, Art. 8 EMRK; Telefonabhörung, Verwendung von Gesprächen eines Mitbenützers des überwachten Anschlusses, Zeugnisverweigerungsrecht. Art. 36 Abs. 4 BV und Art. 8 EMRK garantieren das Telefongeheimnis; Zulässigkeit von Einschränkungen (E. 3a). Der Gesprächspartner eines abgehörten Verdächtigten und der Mitbenützer eines überwachten Anschlusses geniessen einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz; sie können verlangen, dass die Abhörung nachträglich auf ihre Rechtmässigkeit hin geprüft und die Telefongespräche nicht bekanntgegeben und verwendet werden (E. 3b und 4b). Die Zulässigkeit der Abhörung des Mitbenützers eines überwachten Anschlusses und der Verwendung der erfassten Gespräche sind vom Richter auf Begehren hin bereits während der Untersuchung zu p...
...4 BV gewährleistet die Unverletzlichkeit des Post- und Telegrafengeheimnisses. Nach Lehre u... des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und des Briefverkehrs eingegriffen werden, wenn di...
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... Schutz vor Datenmissbrauch, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Brief- und Fernmeldegeheimni...
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Regeste
Art. 36 Abs. 4 BV, Art. 8 EMRK; Telefonabhörung, Verwertung von sog. Zufallsfunden. Art. 36 Abs. 4 BV und Art. 8 EMRK garantieren das Telefongeheimnis; Zulässigkeit von Einschränkungen dieser Garantie (E. 2a). Der Gesprächspartner einer rechtmässig überwachten Person geniesst einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz; er kann grundsätzlich verlangen, dass die Telefongespräche nicht bekanntgegeben und ihm gegenüber nicht verwertet werden (E. 2c). Sollen derartige Telefongespräche zu Lasten des Gesprächspartners als sog. Zufallsfunde verwertet werden, müssen die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung auch diesem gegenüber erfüllt sein. Die Prüfung ist nachträglich in dessen Strafverfahren vorzunehmen (E. 2c). Im vorliegenden Fall verstösst die Verwertung der Zufalls...
... seines Anspruches auf Unverletzlichkeit des Telefongeheimnisses und damit von Art. 36 Abs.... des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und des Briefverkehrs eingegriffen werden, wenn di...
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... Schutz vor Datenmissbrauch, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Brief- und Fernmeldegeheimni...
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Regeste
Überwachung des Post-, Telefon- und Telegrafenverkehrs und Einsatz technischer Überwachungsgeräte; Änderung der Strafprozessordnung des Kantons Basel-Stadt. Art. 4 und Art. 36 Abs. 4 BV, persönliche Freiheit, Art. 8 und Art. 13 EMRK. 1. Der Umstand, dass der Bundesgesetzgeber eine Materie für seinen Kompetenzbereich gleich oder ähnlich wie ein Kanton ordnet, schränkt die Befugnis des Bundesgerichts zur Überprüfung eines kantonalen Erlasses nicht ein (E. 2b). 2. Geltungsbereich von Art. 36 Abs. 4 BV, des verfassungsmässigen Rechts auf persönliche Freiheit und von Art. 8 EMRK; Einschränkungen dieser Freiheitsrechte (E. 4a). 3. Anforderungen an die Bestimmtheit von grundrechtsbeschränkenden Normen (E. 4d). 4. Voraussetzungen zur Überwachung des Post-, Telefon- und Telegrafenverkeh...
...4 BV gewährleistet die Unverletzlichkeit des Post- und Telegrafengeheimnisses. Nach unbestr... seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs. Zum Schutzbereich dieser...