-
...5.2.1) kann sich auch ein unverheirateter Elternteil seiner Pflicht zur Betreuung der Kinder...
-
Regeste
Art. 30 Abs. 1 ZGB; wichtige Gründe zur Namensänderung. Wächst das Kind unverheirateter Eltern beim Vater auf und ist diesem nach Art. 298 Abs. 2 ZGB die elterliche Sorge übertragen, ist nach Art. 271 Abs. 3 ZGB ein wichtiger Grund gegeben, um durch Namensänderung den Familiennamen des Vaters zu erwerben (E. 2-4).
****************************************
Regeste
Art. 30 al. 1 CC; juste motif de changement de nom. Constitue un juste motif de changement de nom selon l'art. 271 al. 3 CC le fait qu'un enfant de parents non mariés soit élevé par son père et que l'autorité parentale soit transférée à celui-ci conformément à l'art. 298 al. 2 CC (consid. 2-4).
****************************************
Regesto
Art. 30 cpv. 1 CC; motivi gravi per il cambiamento del nome. Se il figlio di...
... andern Familiennamen trägt als der Elternteil, unter dessen elterlicher Gewalt oder Obhut er auf...
-
...2 und 3 (neu) Elterliche Sorge unverheirateter Eltern . In Absatz 2 sind als Voraussetzungen auf ... die elterliche Sorge von einem Elternteil auf den andern übertragen können (Abs. 3). Die B...
-
Regeste
Tod des Inhabers der elterlichen Gewalt bei einem Kind geschiedener Eltern; Übertragung der elterlichen Gewalt auf den überlebenden Elternteil. 1. Zuständig, ein Kind geschiedener Eltern nach dem Tod des Inhabers der elterlichen Gewalt unter die elterliche Gewalt des überlebenden Elternteils zu stellen, ist nicht nur der Richter (Art. 157 ZGB), sondern auch die Vormundschaftsbehörde (Ergänzung der Rechtsprechung; E. 2). 2. Hat jedoch die Vormundschaftsbehörde gestützt auf Art. 368 Abs. 1 ZGB bereits eine Vormundschaft errichtet und ein allfälliges Gesuch des überlebenden Elternteils um Einsetzung in die elterliche Gewalt ein erstes Mal abgewiesen, bleibt nur noch der Weg der Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils offen (E. 3).
****************************************
Reges...
... Gewalt zu übertragen: Ein Kind unverheirateter Eltern steht unter der elterlichen Gewalt der Mutt...
-
... und das Kind das Bürgerrecht des Elternteils erwirbt, dessen Name es trägt. . 404 . Ber...2). Wächst das Kind unverheirateter Eltern unter der elterlichen Sorge des Vaters auf,...
-
..., der Umstand, dass ein Kind unverheirateter Eltern beim Vater aufwachse und diesem nach Art. 2... Bestehen einer Lebensgemeinschaft des Elternteils und des Kindes. Eine solche sei jedoch auch bei st...
-
... des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern massgebende Bestimmung von Art. 298a Abs. 2... Zuweisung des Sorgerechts an einen Elternteil erfordert. Das kann der Fall sein, wenn die Kooper...
-
... verheirateter Eltern, die Kinder unverheirateter Eltern und die Adoptivkinder erfasst. Absatz 2 gib... die Abgrenzung wie folgt: Wenn ein Elternteil im Wohnland der Kinder erwerbstätig ist und der a...
-
Regeste
Ernennung eines Beistandes zur Vertretung eines ausserehelich geborenen Kindes bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches gegenüber seinem Vater (Art. 308 Abs. 2 ZGB). - In der Situation des ausserhalb der Ehe geborenen Kindes ist die Mithilfe eines Beistandes in der Regel insofern nötig, als es darum geht, eine vertragliche oder allenfalls gerichtliche Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen zu erwirken, damit diese gegen den Vater vollstreckt werden können (E. 2a). - Voraussetzungen, unter denen in einem solchen Fall von der Bestellung eines Beistandes abgesehen werden kann (E. 2b). - Die Rüge, die vormundschaftlichen Behörden hätten einen Obhutsvertrag zu Unrecht nicht als Unterhaltsvertrag im Sinne von Art. 287 Abs. 1 ZGB betrachtet, kann nicht mit Berufung erhoben werden (E. ...
... das Kind wechselnd, jeweils bei einem Elternteil in Obhut sein kann,. so dass beide ihren Unterhalt..., hat sich doch bei einem Kind unverheirateter Eltern kein Richter von Gesetzes wegen mit der Obh...
-
Regeste
Art. 4 BV; Ehegattenbesteuerung. Besteuerung von im Konkubinat lebenden und verheirateten Personen, mit und ohne Kinder. Gesetzliche Regelung und Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 2 u. 3). Rechtsgleiche Besteuerung der verschiedenen Gruppen von Steuerpflichtigen. Verfassungsmässige Anforderungen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4). Der Steuerbelastungsvergleich bei den verschiedenen Gruppen von Steuerpflichtigen (Alleinstehenden, Ehepaaren, mit und ohne Kinder; Konkubinatspaaren) hält im Kanton Zürich den verfassungsmässigen Anforderungen stand (E. 5). Die relative Mehrbelastung eines Ehepaares mit Kindern im Vergleich zu einem Konkubinatspaar mit Kindern von mehr als 10% verletzt Art. 4 BV nicht (Änderung der Rechtsprechung; E. 6).
***********************************...
... - Verheirateter, Alleinstehender, unverheirateter Paare - nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähi... wird ein alleinerziehender Elternteil gegenüber einem Ehepaar mit der gleichen Anzahl K...