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... Hinweis auf den veränderten Umrechnungskurs zwischen Euro und Schweizer Franken an. Am 16. Okt...
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...vom 19. November 2003 . Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 32 des Forschungs... müssen in Schweizer Franken und ohne Zuschlag der Mehrwertsteuer beziehung... Als Umrechnungskurs von Euro zu Schweizer Franken gilt maximal der Kur...
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...Holding einerseits und den Umrechnungskurs andererseits, die nichts miteinander zu tun haben.... Y.________ über US$ 18'720'962.75 in Schweizer Franken zum Umrechnungskurs US$ / SFr. 1 : 1,8 sta...
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Regeste
Art. 84 OR; Zahlung von Fremdwährungsschulden. Bei einer Fremdwährungsschuld ist der Schuldner nach Art. 84 Abs. 2 OR lediglich berechtigt, nicht etwa verpflichtet, in Landeswährung zu leisten (E. 2.2). Abgrenzung von vollstreckungsrechtlichen Fragen bei Zwangsvollstreckung in der Schweiz (E. 2.3). Das Gericht darf im Erkenntnisverfahren nur eine Zahlung in der geschuldeten Fremdwährung zusprechen (E. 2.4 und 2.5).
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Regeste
Art. 84 CO; paiement de dettes exprimées dans une monnaie étrangère. Si la dette est exprimée dans une monnaie étrangère, le débiteur, vu l'art. 84 al. 2 CO, a simplement la faculté et non l'obligation de l'acquitter en monnaie du pays (consid. 2.2). Délimitation par rapport aux questions relevant du droit de l'exécut...
... entsprechenden Betrag in Euro zum Umrechnungskurs im Urteilszeitpunkt zu zahlen. BGE 134 III 151 S. ... habe nicht ein Betrag in Schweizer Franken zugesprochen werden dürfen, denn die frag...
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...vom. Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 13 Absatz... nach den Absätzen 1 und 3 in Schweizer Franken erfolgt nach den von der Schweizerischen Nationalb... der EG veröffentlichten Umrechnungskurs. II. Diese Änderung tritt am 1. Mai 199933 in Kra...
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Regeste
Legalzession im Treuhandverhältnis und Verrechnungsrecht des Dritten; Verrechnung von Forderungen in unterschiedlichen Währungen. Gutgläubigkeit des Dritten als Voraussetzung seines Verrechnungsrechts (E. 5.1 und 5.2). Gesetzliches und vertragliches Verrechnungsrecht im Fall, dass die verrechneten Forderungen auf verschiedene Währungen lauten (E. 6.2). Ungenügende Substantiierung der Forderung auf Zahlung von Verzugszins im Sinne von Art. 104 Abs. 2 OR (E. 7.1).
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Regeste
Cession légale dans le rapport de fiducie et droit de compenser du tiers; compensation de créances en différentes monnaies. Bonne foi du tiers comme condition de son droit de compenser (consid. 5.1 et 5.2). Droit de compenser légal et contractuel au cas où les créances c...
...Franken nebst Zins. Am 13. April 1992 bewilligte ihr das K...363'936.28 beim Schweizerischen Bankverein und bei der C. & Co AG mit Beschlag bel... ist die Existenz eines Umrechnungskurses zwischen den jeweiligen Währungen. Die Klägerin ...
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...November 1998. Der Schweizerische Bundesrat verordnet:. I. Die Verordnung vom 18. Ok... nach den Absätzen 1 und 3 in Schweizer Franken erfolgt nach den von der Schweizerischen Nationalb... der EG veröffentlichten Umrechnungskurs. II. Diese Änderung tritt am 1. Mai 19992 in Kraf...
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...November 1998. Der Schweizerische Bundesrat verordnet:. I. Die Verordnung vom 18. Ok... den Absätzen 1, 2, 4 und 5 in Schweizer Franken erfolgt nach den von der Schweizerischen Nationalb... der EG veröffentlichten Umrechnungskurs. II. Diese Änderung tritt am 1. Mai 19992 in Kraf...
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Regeste
Art. 35 Abs. 1 VwVG: Begründungspflicht. Wann genügt die Begründung einer Verfügung über die Aufnahme von Arzneimitteln (Erw. 3, 4)? Art. 12 Abs. 6 KUVG, Art. 8 ff. Vo VIII und Art. 12 lit. e VwVG: Rechtsstellung der Eidgenössischen Arzneimittelkommission. Die Eidgenössische Arzneimittelkommission ist nach Zusammensetzung und Arbeitsweise eine verwaltungsunabhängige, der Funktion nach aber eine verwaltungsinterne beratende Fachkommission des Bundesrates bzw. des Bundesamtes für Sozialversicherung; ihre gutachtlichen Meinungsäusserungen sind keine Sachverständigengutachten im Sinne von Art. 12 lit. e VwVG und Art. 57 ff. BZP (Erw. 4). Art. 4 Abs. 1 lit. c Vo VIII, Art. 6 Abs. 2 lit. d Vf 10: Wirtschaftlichkeit von (insbesondere ausländischen) Arzneimitteln. - Die Wirtschaftlichk...
...forte NF 10.40 sFr. 13.40. Umrechnungskurs 31. Januar 1979. 39.50 + 25%. sFr. 4.11 sFr. 5.15 ... sind, da es nicht Aufgabe der schweizerischen sozialen Krankenversicherung sein kann, den dadurc... abstellt und auf dem in Schweizer Franken umgerechneten Betrag einen grundsätzlich festen Z...
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..., das Königreich Norwegen und die Schweizerische Eidgenossenschaft. (im Folgenden «EFTA-Staaten»... «800 Schweizer Franken für den Träger des schweizerischen Wohnortes;» ...574/72 des Rates vorgesehenen Umrechnungskurse massgebend ist (ABl. C 94 vom 12.4.1990, S. 3). 4....