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Regeste
Schutz der Fabrik- oder Handelsmarke, internationales Recht. a) Ein fremder Staat kann das von der Schweiz gewährte Recht auf Schutz einer Marke nicht enteignen (Erw. 1). b) Ob die schweizerischen Schutzrechte an einer Marke von einem im Ausland Niedergelassenen auch geltend gemacht werden können, wenn er das Geschäft, für dessen Erzeugnisse die Marke bestimmt war, nicht oder nur teilweise erwirbt oder behält, beurteilt sich nach schweizerischem Recht (Erw. 3 lit. a). c) Art. 6 und 9 MMA bewirken nicht, dass die schweizerischen Schutzrechte an der beim internationalen Büro hinterlegtenMarke untergehen, wenn dem ausländischen Hinterleger die Rechte im Ursprungsland enteignet werden (Erw. 5). d) Art. 9 MMA. Die ungerechtfertigte Übertragung im internationalen Register verleiht...
...315. A.- In Budweis (Tschechoslowakei) besteht eine Bleistiftfabrik, die ab 1897 einer a...
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...17Die Tschechoslowakei hatte das Abkommen am 28. Dezember 1949 bzw. am 21...
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Regeste
Schweizerisch-tschechoslowakisches Abkommen betreffend die Entschädigung der schweizerischen Interessen in der Tschechoslowakei, wonach gewisse Forderungen schweizerischer und auch tschechoslowakischer Gläubiger gegenüber tschechoslowakischen Schuldnern seit dem 1. Januar 1950 in der Schweiz in keinerWeise mehr geltend gemacht werden können (Art. 2 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1). 1. Die Verletzung dieser Ordnung ist mit staatsrechtlicher Beschwerde zu rügen. 2. Anwendung des Abkommens auf solche Bankguthaben tschechoslowakischer Staatsangehöriger, die infolge der tschechoslowakischen Währungsreform des Jahres 1945 gesperrt wurden. 3. Nachweis, dass der Gläubiger am 1. Januar 1950 tschechoslowakischer Staatsangehöriger war. 4. Das Abkommen ist auch auf Prozesse anwendbar, die am 1. Janu...
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Regeste
Vollstreckungsvertrag mit der Tschechoslowakei vom 21. Dezember 1926 und Genfer Abkommen zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 26. September 1927. 1. Tragweite des in beiden Abkommen enthaltenen Vorbehalts der öffentlichen Ordnung des Vollstreckungsstaates (Erw. 4). 2. Zusammensetzung des Schiedsgerichts; anwendbares Recht; Überprüfungsbefugnis des schweizerischen Vollstreckungsrichters. Unterschiede zwischen den Schiedsgerichten der Handelskammern und den sog. Verbandsschiedsgerichten (Erw. 5). 3. Vollstreckbarkeit eines Urteils des Schiedsgerichts der Tschechoslowakischen Handelskammer in einem Rechtsstreit zwischen einem dieser Handelskammer angehörenden tschechoslowakischen Unternehmen und einer schweizerischen Firma (Erw. 6).
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... Föderativen Republik (Tschechoslowakei) den zentralisierten Bankensektor des Landes zu pr...
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Regeste
Art. 100 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 OG; Art. 4, 6, 8 Abs. 1 und 3 ANAG; Art. 14 Abs. 1, 3 und 4 ANAV; Niederlassungs- und Handelsvertrag vom 26./ 14. Dezember 1872 zwischen der Schweiz und Russland; Ableitung eines Anspruchs auf Kantonswechsel aus einem Niederlassungsvertrag; Sukzession der Ukraine in bilaterale Verträge der Sowjetunion bzw. des zaristischen Russlands. Prüfung im Rahmen der Eintretensvoraussetzungen, ob ein in der Schweiz niedergelassener Ausländer grundsätzlich Anspruch auf Kantonswechsel aus einem Niederlassungsvertrag hat (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; E. 1 und 2). Auswirkungen der Wandlung des Zarenreichs zur Sowjetunion auf bilaterale Verträge (E. 3.3). Sukzession der Ukraine in die zwischen der Schweiz und der Sowjetunion geltenden bilateralen Ver...
... den Teilungsfällen Sowjetunion, Tschechoslowakei und Jugoslawien, in: Ulrich Fastenrath et al. [Hrs...
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... entschädigungslos durch die Tschechoslowakei enteignet - und damit die Auflage im Testament des...
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... den EFTA-Staaten und der Tschechoslowakei AS 2004 . 1. AS 1993 1300. 2. AS 1993 1303 . 3. ...
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... entschädigungslos durch die Tschechoslowakei enteignet - und damit die Auflage im Testament des...
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...März 1991 1. Januar 1993 Tschechoslowakei 26. März 1991 26. März 1991 Vereinigtes Königre...