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Regeste
Allgemeine Transportversicherung zur Bedingung "fpa" für Güter, die auf Deck eines Schiffes verladen werden, jedoch mit Haftung des Versicherers für die Folgen eines Sturzes der Güter während der Umladung sowie während der Einladung oder Ausladung. 1. Bedeutung der Klausel "fpa" mit Vorbehalten ("fap sauf") (Erw. 1). 2. Auslegungsgrundsätze (Erw. 2). 3. Weiter Begriff des Wortes "Einladung" nach deutschem und speziell deutschschweizerischem Sprachgebrauch (Erw. 3). 4. Engere seerechtliche Begriffe stehen dem Versicherungsnehmer nicht entgegen (Erw. 4). 5. Die "prise en charge" durch den Reeder macht das Interesse an der Versicherung der Einladerisiken nicht hinfällig (Erw. 5). 6. Abgrenzung zwischen Risiken der Reise und solchen des Ein-, Um- und Ausladens (Erw. 6 und 7). 7. Ri...
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Regeste
Frachtvertrag; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR; SR 0.741.611); Ersatzanspruch des Empfängers wegen Beschädigung der transportierten Ware. Frage des anwendbaren Rechts in Bezug auf den Beförderungsvertrag und die Abtretung der Ersatzforderung des Empfängers an seinen Transportversicherer (E. 2). Formloser Abschluss eines CMR-Frachtvertrages (E. 3). Haftungsordnung gemäss CMR; Schadenersatzanspruch des Empfängers gegenüber dem Frachtführer (E. 4). Gültigkeit der zwischen dem Empfänger und dessen Transportversicherer erfolgten Zession, namentlich im Hinblick auf die Rückgriffsordnung von Art. 51 Abs. 2 OR (E. 5).
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Regeste
Contrat de transport de marchandises; convention relative au con...
... der Käuferin verpflichtete Transportversicherung B. Co. mit Sitz in O. mit der A. AG Kontakt aufgen...
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... Prämienzahlungen für die Transportversicherung für Güter StG Art. 22 Bst. e, g, h Prämienzahl...
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...Versicherungsvertrag; Transportversicherung,. Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichts de...
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Regeste
Art. 99 lit. b OG. Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Verfügungen über Tarife auf dem Gebiete der Kriegstransportversicherung, die der Bund nach Art. 15 Abs. 2 BG über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge vom 30. September 1955 gewährt.
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Regeste
Art. 99 litt. b OJ. Irrecevabilité du recours de droit administratif contre des décisions concernant des tarifs en matière d'assurance des transports contre le risque de guerre, instituée par la Confédération selon l'art. 15 al. 2 de la loi fédérale sur la préparation de la défense nationale économique du 30 septembre 1955.
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Regesto
Art. 99 lett. b OG. Inammissibilità del ricorso di diritto amministrativo contro decisione sulle tariffe de...
... der Bundes-Kriegs-Transportversicherung veranlasst, für Flüge der Swissair in und über ...
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...Transportversicherung ist und in den anwendbaren Allgemeinen Vertragsbed...
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Regeste
Frachtvertrag, Haftung des Frachtführers bei Beschädigung des Gutes, Art. 448 OR. Einfluss des Umstandes, dass der Absender mit dem Lieferanten des Gutes die Aufhebung des Kaufvertrags unter Rückerstattung des Kaufpreises vereinbart (Erw. 3). Der Frachtführer haftet grundsätzlich auch für bloss mittelbaren Schaden des Absenders (Erw. 4).
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Regeste
Contrat de transport, responsabilité du voiturier pour le dommage résultant de l'avarie de la marchandise; art. 448 CO. Influence du fait que l'expéditeur et le fournisseur de la marchandise conviennent de la résolution du contrat de vente avec restitution du prix (consid. 3). Le voiturier répond aussi, en principe, pour le dommage indirect subi par l'expéditeur (consid. 4).
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... Rechnung der Ceta SA eine Transportversicherung ab. Den Transport liess sie durch einen Unterfrach...
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Regeste
Dokumenten-Akkreditiv. 1. Nach den Akkreditivbestimmungen ist zu prüfen, ob die der Bank vorgelegten Dokumente vollständig sind und dem Akkreditiv entsprechen. Die Prüfung darf nicht durch eine solche der Ware ersetzt werden (E. 3). 2. Die Bank hat Dokumente, die sie für ungenügend hält, dem Begünstigten zur Verfügung zu halten oder ihm zurückzugeben (E. 5a). 3. Händigt sie die Dokumente einem Dritten aus, so kann sie sich ihrer Zahlungspflicht nicht mit den Einwänden entziehen, die Dokumente hätten nicht dem Akkreditiv entsprochen oder seien nach Ablauf der Frist vorgelegt worden (E. 5b und d).
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Regeste
Accréditif documentaire. 1. C'est d'après les dispositions relatives aux accréditifs qu'il faut examiner si les documents présentés à l...
... zu, weil die Police der Transportversicherung Haftung für "all risks" zusagte, gemäss Akkredit...
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Regeste
Seetransportversicherung. 1. Versicherungszertifikat "to whom it may concern" mit auszugsweiser Angabe der allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten der schweizerischen Versicherer ("ABVT 1940"). Anwendbarkeit dieser Bedingungen. Tragweite von Art. 3 VVG (Erw. 1). 2. In den allgemeinen Bedingungen aufgestellte Regeln über a) die Schadensfeststellung durch den Havarie-Kommissar des Versicherers, wenn Güter ausserhalb der Schweiz beschädigt ausgeladen werden; Vorschusspflicht des Anspruchsberechtigten; b) die rechtsverbindliche Schätzung des Schadens durch unparteiische bzw. beiderseits ernannte Sachverständige (Erw. 2). 3. Verwirkung des Ersatzanspruchs gegen den Versicherer kraft vertraglicher Klausel. Gegebene Gründe: a) eigenmächtige Beauftragung eines...
... Ausnahme des auch für die Transportversicherung zwingenden Abs. 4 in Art. 52 ABVT ausdrücklich we...