todesstrafe pro und contra
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Regeste
Art. 84 BGG; Auslieferung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Eintretensvoraussetzung des besonders bedeutenden Falles. Auch bei einer Auslieferung kann ein besonders bedeutender Fall nur ausnahmsweise angenommen werden. Besondere Bedeutung des Falles hier bejaht, da Anlass bestand zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der Frage der Wirksamkeit diplomatischer Zusicherungen in Bezug auf die menschenrechtskonforme Behandlung des Verfolgten im ersuchenden Staat (E. 1.3).
Regeste
Art. 43 BGG; ergänzende Beschwerdeschrift. Nachfrist zur Ergänzung der Beschwerdebegründung in Anbetracht der Schwierigkeit der sich stellenden Fragen ausnahmsweise gewährt (E. 1.6).
Regeste
Art. 42 Abs. 1, Art. 43 und Art. 100 Abs. 2 lit. b BGG; neue Begehren nach Ablauf der...
...Daraus folgt e contrario, dass die Auslieferung zu bewilligen ist, wenn der... ersuchenden Staates, dass er keine Todesstrafe vollstreckt. Ebenso kann gemäss Art. 3 Ziff. 1 Sa...
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... ICC aufgenommen, womit der Schutz des ius contra bellum durch das internationale Strafrecht gestär... Staaten gibt es immer noch die Todesstrafe. In Dutzenden von Ländern werden Folter oder ande...
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... mit unmenschlicher Behandlung oder Todesstrafe bedroht oder ihr Leben, ihre körperliche Integrit...
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... für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Gegenüber Staaten, die an dieser Strafe den...
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... mit unmenschlicher Behandlung oder Todesstrafe bedroht oder ihr Leben, ihre körperliche Integrit...
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... sich noch immer 73 Staaten zur Todesstrafe. Zehntausende von Menschen «verschwinden» weltwe...
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... mit unmenschlicher Behandlung oder Todesstrafe bedroht oder ihr Leben, ihre körperliche Integrit...
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... in den letzten Jahren Leitlinien zur Todesstrafe (1998), zur Folter (2001), zu Menschenrechtsdialog...
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... mit unmenschlicher Behandlung oder Todesstrafe bedroht oder ihr Leben, ihre körperliche Integrit...
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... (EMRK) über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert. Die Parlamentswahlen vom 25. Mai 2003...