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Regeste
Art. 16 Abs. 1 UVG; Taggeldberechnung bei Teilzeitarbeit. Der Grad der Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person wird aufgrund des vor dem Unfall zuletzt ausgeübten Pensums berechnet; es erfolgt keine Umrechnung auf ein 100%-Pensum (E. 4).
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Regeste
Art. 16 al. 1 LAA; calcul de l'indemnité journalière en cas de travail à temps partiel. Le taux d'incapacité de travail d'un assuré est calculé en fonction du taux de l'activité exercée en dernier lieu avant l'accident; une conversion en un taux d'activité de 100 % n'a pas lieu d'être (consid. 4).
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Regesto
Art. 16 cpv. 1 LAINF; calcolo dell'indennità giornaliera in caso di lavoro a tempo parziale. Il tasso di incapacità lavorativa di una persona assic...
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Regeste
Art. 24 AVIG in der seit 1. Januar 1992 gültigen Fassung, Art. 24 und Art. 25 AVIG in der bis 31. Dezember 1991 gültig gewesenen Fassung, Art. 16 und Art. 18 AVIG. - Sämtliche Formen unselbständiger Erwerbstätigkeit, welche bisher unter die verschiedenen Bemessungsnormen oder -grundsätze der Teilzeitarbeit (Art. 18 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 22 ff. AVIG), des Zwischenverdienstes (alt Art. 24 AVIG) und der Ersatzarbeit (alt Art. 25 AVIG) subsumiert wurden, sind Gegenstand des revidierten Art. 24 AVIG (Erw. 5b). - Der Versicherte hat so lange Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles nach Art. 24 Abs. 1 bis 3 AVIG, als er in der fraglichen Kontrollperiode nicht eine zumutbare Arbeit im Sinne von Art. 16 AVIG aufnimmt. An den übrigen von der Rechtsprechung aufgestellten Erford...
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Regeste
Art. 23 Abs. 1 und 4 AVIG; Art. 37 AVIV: Versicherter Verdienst. Hat die versicherte Person zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit eine Teilzeitarbeit angenommen und dabei weniger als normalerweise verdient, so ist, gemäss BGE 112 V 226 Erw. 2c, für die Bestimmung des versicherten Verdienstes auf den letzten ordentlichen Verdienst abzustellen, der innerhalb der Rahmenfrist für die Beitragszeit noch während mindestens eines Monats erzielt worden ist. BGE 112 V 220 ist demgegenüber seit dem Inkrafttreten des neuen Art. 23 Abs. 4 AVIG insoweit überholt, als er sich auf die Berechnung des versicherten Verdienstes in einer zweiten Leistungsrahmenfrist bezieht.
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Regeste
Art. 23 al. 1 et 4 LACI; art. 37 OACI: Gain assuré. Si, pour éviter le chômag...
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... sei der Ehefrau die Aufnahme einer Teilzeitarbeit zumutbar, weshalb ihr ein hypothetisches Einkommen...
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Regeste
Art. 15 Abs. 1 AlVV. Teilzeitbeschäftigung: Anzahl der Wochen, die im massgebenden Zeitraum von 365 Tagen in Betracht zu ziehen sind, wenn der Versicherte, der für eine Teilzeitarbeit zu festem Lohn angestellt ist, während Tagen voll arbeitet (d.h. eine oder zwei Wochen arbeitet und anschliessend eine oder zwei Wochen aussetzt), weil sein Arbeitgeber es ihm überlässt, seine Arbeit angesichts ihrer Art nach eigenem Gutdünken selbst einzuteilen. Jede Woche wird als Arbeitswoche betrachtet. (Erw. 2.)
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Regeste
Art. 15 al. 1 OAC. Activité à temps partiel: Nombre de semaines à prendre en considération au cours de la période de référence de 365 jours lorsqu'un assuré, engagé pour travailler à mi-temps avec un salaire fixe, accomplit des journée...
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... bei Männern statistisch gesehen Teilzeitarbeit vergleichsweise weniger gut entlöhnt wird als ein...
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...Aus praktischen Gründen (Teilzeitarbeit mit stark wechselnder Beschäftigung) ist in der H...
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...%-Pensums)" einer unselbständigen Teilzeitarbeit nachzugehen habe. 5. Weiter wirft der Beschwerdef...
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...Denn Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit ist grundsätzlich auch ...
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... aus (Reinigungsangestellte, heute Teilzeitarbeit), und das Ehepaar gab die gemeinsame Wohnung auf. ...