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Regeste
Polizeigesetz des Kantons Zürich; Art. 5, 10, 13, 31 und 36 BV, Art. 2, 5 und 8 EMRK. Allgemeine Ausführungen zum Polizeirecht: Legalitätsprinzip (E. 3.1); Grundsatz der Verhältnismässigkeit (E. 3.2); Prüfung kantonaler Normen (E. 3.3); Polizeirecht und Strafprozessrecht (E. 3.4).
Schusswaffengebrauch zur Verfolgung von fliehenden Personen, die durch ein schweres Vergehen oder Verbrechen eine besondere Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft manifestiert haben (E. 4).
Personenkontrolle, Identitätsfeststellung und erkennungsdienstliche Massnahmen (E. 5).
Polizeilicher Gewahrsam: Dauer des Gewahrsams (E. 6.3). Gerichtlicher Rechtsschutz, Erfordernis eines unmittelbaren Zugangs zu einer richterlichen Behörde (E. 6.4 und 6.5).
Polizeiliche Vorführung und Zuführung als besondere F...
... nach Fahrzeugen, andern Gegenständen oder Tieren, die sie bei sich hat, gefahndet wird. 2 Die angeh...Mit dieser Systematik setzen sich die Beschwerdeführer nicht näher aus...
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... höheren Taxon (Ordnungsstufe der Systematik) oder einem bestimmten Teil desselben angehörende...
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... höheren Taxon (Ordnungsstufe der Systematik) oder einem bestimmten Teil desselben angehörende...
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...1986 P 86.535 Tierexperimentatoren. Schulung in alternativen Methoden. (N 9.10. 86, G... Entwurfs wurde auch dazu benutzt, die Systematik des Gesetzes zeitgemässer zu gestalten. Um die Or...
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... höheren Taxon (Ordnungsstufe der Systematik) oder einem bestimmten Teil desselben angehörende...
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... UIDG gelten die natürlichen Personen, die Tiere halten und nicht unter die Artikel 7 und 18a der T... Tätigkeit gemäss Allgemeiner Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA); . c. Kategorie der U...
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Regeste
Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9 BV; Art. 9 ATSG; Art. 42 IVG; Art. 37 Abs. 3 lit. e und Art. 38 IVV; Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3): Lebenspraktische Begleitung. Die "lebenspraktische Begleitung" beinhaltet weder die (direkte oder indirekte) "Dritthilfe bei den sechs alltäglichen Lebensverrichtungen" noch die "Pflege" noch die "Überwachung". Sie stellt vielmehr ein zusätzliches und eigenständiges Institut der Hilfe dar. Die vom BSV vorgenommene Konkretisierung der Anwendungsfälle der lebenspraktischen Begleitung (Rz. 8050-8052 des Kreisschreibens über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung [KSIH] in der seit 1. Januar 2004 gültigen Fassung) erweist sich grundsätzlich als sachlich gerechtfe...
...So beim Besorgen der Tiere (Füttern, Kaninchenstall ausmisten), Rasenmähen,... (insbesondere Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Zweck der Bestimmung) nach der wahren Tragwe...
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... und Tierhalter sowie der Personen, die Tiere ausbilden. . 12. April 2006 Im Namen des Schweizer...2005 lässt sich nicht korrekt in die Systematik des geltenden Tierschutzgesetzes vom 9. März 1978...
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... Zweck der Umsetzung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (ABl. L 216 ... als 2 Jahren 2013 weiblich (Färsen; Tiere, die noch nicht gekalbt haben) ausgenommen. . 2013...
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... den Bund, Vorschriften über den Schutz der Tiere zu erlassen; er enthält eine Liste der sechs Bere... Detailregelungen ohne ersichtliche Systematik, lässt indes ausgerechnet die Grundsätze, nach d...