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Jurisprudence
Arrêt de IIe Cour de Droit Civil de Tribunal Federal Nº 111 II 413, de 19 Décembre 1985
Recurso nº 111 II 413, Ponente Publié
Regeste Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem mündigen Kind, das noch in der Ausbildung steht (Art. 276 und 277 ZGB). 1. Von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgesehen, erscheint die Verpflichtung der Eltern zu Unterhaltsleistungen an ihr mündiges Kind dann als zumutbar, wenn dieses pflichtbewusst seinem Studium obliegt, die familienrechtlichen Pflichten gegenüber den Eltern erfüllt und sich so verhält, dass das Eltern-Kind-Verhältnis nicht durch eigenes Verschulden in einer fü...
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