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Regeste
Art. 3, 6, 346, 348 StGB. Schweizerische Gerichtsbarkeit; Bestimmung des Gerichtsstandes für Auslandstat. Legitimation des Anzeigers/Geschädigten; Kognition der Anklagekammer (E. 1). Die Bestimmung des Gerichtsstandes gemäss Art. 346 ff. StGB setzt voraus, dass die schweizerische Strafgerichtsbarkeit nach den Art. 3 bis 7 StGB jedenfalls nicht offensichtlich auszuschliessen ist. Der endgültige Entscheid über die Frage der schweizerischen Strafgerichtsbarkeit bleibt vorbehalten und unterliegt nach Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges der Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassationshof des Bundesgerichts (E. 2). Erachtet sich ein Kanton als nicht zuständig, so hat er mit dem als zuständig in Betracht fallenden Kanton einen Meinungsaustausch durchzuführen (E. 3). Kommt bei einer ...
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... sieht deshalb vor, dass die Strafgerichtsbarkeit des Bundes, die heute durch das Bundesstrafgericht...
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Regeste
Kompetenzkonflikt nach Art. 223 MStG. Wenn ein Beamter der Militärverwaltung durch die Missachtung von Strassenverkehrsregeln eine fahrlässige Beschädigung eines Dienstfahrzeuges im Sinne von Art. 73 MStG verursacht, ist die Voraussetzung für die militärische Strafgerichtsbarkeit gemäss Art. 218 Abs. 3 MStG erfüllt. Diese Vorschrift schliesst nicht aus, dass die militärische Zuständigkeit auch dann begründet werden kann, wenn das mit der Verkehrsübertretung im Zusammenhang stehende militärische Delikt leichter Natur ist und einfach die Folge der Missachtung von Verkehrsvorschriften darstellt (E. 4).
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Regeste
Conflit de compétence selon l'art. 223 CPM. Lorsqu'un fonctionnaire de l'Administration militaire viole les règles de la circulatio...
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.... Art. 5 Strafgerichtsbarkeit und Zwangsmassnahmen . (1) Soweit dem Aufnahmesta...
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Regeste
Strafbare Handlungen an Bord eines schweizerischen Luftfahrzeugs ausserhalb der Schweiz. Räumlicher Geltungsbereich des schweizerischen Strafrechts; schweizerische Gerichtsbarkeit (Art. 11, 97 und 98 LFG; Tokioter Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen; Chicagoer Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt). Eine strafbare Handlung (im konkreten Fall eine einfache Körperverletzung), die an Bord eines schweizerischen Luftfahrzeugs während einer Zwischenlandung im Ausland begangen wird, fällt unter den Anwendungsbereich des schweizerischen Strafrechts und unter die schweizerische Gerichtsbarkeit.
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Regeste
Infractions à bord d'un aéronef suisse survenues hors du territoire helvé...
... dieses Abkommen eine Strafgerichtsbarkeit, die nach nationalem Recht ausgeübt wird, nicht a...
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...1 Bst. a und b. 1 Die Strafgerichtsbarkeit wird insbesondere ausgeübt durch:. a. die Überw...
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...99 KV/BE. Die Strafgerichtsbarkeit werde im Kanton Bern gemäss Art. 99 KV/BE erstins...
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...c) Strafgerichte. 1 Die Strafgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch:a) die Strafbefehlsrichter,. ...
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... dieser Bestimmung üben die Strafgerichtsbarkeit unter anderem die Bezirksämter aus (Abs. 1 Ziff. ...
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...2 Vorbehalten bleibt die Strafgerichtsbarkeit der kantonalen Behörden, die nach Bundesgeset...