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Regeste
Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 29 und 30 Abs. 1 VwVG: Rechtliches Gehör bei Einholung von Rechtsgutachten. Holt die entscheidende Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde ein Rechtsgutachten ein, um Grundlagen für die Konkretisierung relativ offener Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zu erhalten, und stellt sie in der Folge darauf ab, hat sie vorgängig die Expertise der Partei oder den Parteien zur Kenntnis zu bringen und ihr oder ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Art. 11 ff., insbes. Art. 13 Abs. 1 und 2 KVG; Art. 12 ff. KVV: Anerkennung als Krankenkasse und Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung. Die Anerkennung als Krankenkasse kann nicht abgelehnt und die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung nicht verweigert werden allein auf...
... nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit durchzuführen und Versicherungen gegen die wirtsc... instruierende Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) weitere Unterlagen ein, insbesondere Angaben...
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...Sozialversicherungsabteilung. des Bundesgerichts. Prozess. {T 7}. B 41/04. B 42...Während die Voraussetzungen der Gegenseitigkeit und Fälligkeit der Forderungen - letztere Bedingu...
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... regelt, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, den Zu-gang schweizerischer Fluggesellschaften zu... Koordination für Sozialversicherungsleistungen und der punktuell erleichterte Immobilienerwerb, w...
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Regeste
Art. 72 KVG: Freiwillige Taggeldversicherung. Verspätete Anzeige einer Arbeitsunfähigkeit in der freiwilligen Taggeldversicherung. Die Kassen dürfen in ihren Statuten und Reglementen die Leistungen der Taggelder bei verspäteter Meldung, die auf entschuldbare Gründe zurückzuführen ist, in der Weise beschränken, dass sie nur bis höchstens ein halbes Jahr vor dem Meldetag ausgerichtet werden. Mitteilung von Kassenbestimmungen. Wurde die versicherte Person anlässlich des Versicherungsabschlusses auf die vertraglichen Bestimmungen über die Meldepflichten und die Sanktion bei deren Verletzung aufmerksam gemacht und hat sie sich damit einverstanden erklärt, muss sie sich diese entgegenhalten lassen und kann nicht geltend machen, neue Allgemeine Vertragsbedingungen, welche nichts ander...
...Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf eine Vernehmlassung. BGE 129 V 51 S..., vorab an die Grundsätze der Gegenseitigkeit, der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlu...
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Regeste
Art. 1 Abs. 2 Satz 2, Art. 3 Abs. 5 KUVG. Eine statutarische Bestimmung einer anerkannten Krankenkasse, wonach bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik aus der neben der Grundversicherung abgeschlossenen Spitalzusatzversicherung nur die Hälfte des versicherten Spitalgeldes ausgerichtet wird, ist nicht bundesrechtswidrig.
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Regeste
Art. 1 al. 2 phrase 2, art. 3 al. 5 LAMA. Une disposition statutaire d'une caisse-maladie reconnue qui prévoit, en cas de séjour dans une clinique psychiatrique, le versement, au titre de l'assurance complémentaire d'hospitalisation conclue avec l'assurance de base, de la moitié seulement de l'indemnité d'hospitalisation assurée, ne viole pas le droit fédéral.
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Rege...
... verstosse gegen den Grundsatz der Gegenseitigkeit und der Verhältnismässigkeit; die Kasse habe dah...Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf einen Antrag. Extrait des considér...
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Regeste
Art. 4 Abs. 2 BV, Art. 49 Abs. 2 BVG. Im Rahmen der weitergehenden beruflichen Vorsorge einer privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtung besteht kein Anspruch auf Witwerrente, wenn Reglement und Vorsorgevertrag einen solchen Anspruch nicht vorsehen.
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Regeste
Art. 4 al. 2 Cst., art. 49 al. 2 LPP. Dans le cadre de la prévoyance plus étendue pratiquée par une institution de prévoyance de droit privé, il n'existe aucun droit à une rente de veuf, si un tel droit n'est prévu ni par le règlement ni par le contrat de prévoyance.
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Regesto
Art. 4 cpv. 2 Cost., art. 49 cpv. 2 LPP. Nell'ambito della previdenza professionale più estesa praticata da un istituto di previdenza di diritto privato non esiste diritto a r...
... Destinatäre und das Prinzip der Gegenseitigkeit. Die Vorsorgestiftung VSAO vertrat demgegenüber d...Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) schliesst auf Gutheissung der Beschwerde. Di...
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...Sozialversicherungsabteilung. des Bundesgerichts. Prozess {T 7}. K 72/05. Urtei... überdies den Grundsatz der Gegenseitigkeit, wonach zwischen den Beiträgen einerseits und den...
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...Sozialversicherungsabteilung. des Bundesgerichts. Prozess {T 7}. K 147/04. Urte... vermag auch der Grundsatz der Gegenseitigkeit nach Art. 3 Abs. 3 KUVG (ab 1. Januar 1996 in Art....
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...Sozialversicherungsabteilung. des Bundesgerichts. Prozess. {T 7}. U 240/03. Urt... nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit (Art. 61 Abs. 2 UVG). 3.2. 3.2.1 Nach der gesetzli...
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Regeste
Art. 50 Abs. 3 UVG; Art. 213 Abs. 2 SchKG: Verrechnung von Forderungen auf Grund des UVG mit fälligen Leistungen. Die Verrechenbarkeit von ausstehenden Prämienforderungen des Unfallversicherers gegenüber dem ehemaligen Inhaber einer Einzelfirma mit dessen nach Konkurseröffnung entstandenem Anspruch auf Taggeldleistungen ist im Hinblick auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit zwar zu bejahen; die Verrechnung ist jedoch unzulässig, weil im Bereich von Art. 50 Abs. 3 UVG das in Art. 213 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG statuierte Verrechnungsverbot zur Anwendung gelangt.
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Regeste
Art. 50 al. 3 LAA; art. 213 al. 2 LP: compensation de créances fondées sur la LAA avec des prestations exigibles. La compensation de créances de l'assureur-accidents relatives...
... lässt sich das Bundesamt für Sozialversicherung nicht vernehmen. Extrait des considérants: . Das ...