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Regeste
Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; Art. 59 Abs. 3 IVG; Art. 72bis IVV (in Kraft bis 31. März 2011); Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens.
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Grundlagen (E. 1). Verfassungs- und konventionsrechtliche Einwendungen gegen Begutachtungen durch die MEDAS (E. 1.1). Rechts-, insbesondere tarifvertragliche Grundlagen der MEDAS-Begutachtungen (E. 1.2.1 und 1.2.2). Ergebnisse der Instruktion (E. 1.2.3-1.2.5). Unabhängigkeit der MEDAS nach geltender Rechtsprechung (E. 1.3) im Lichte der Praxis der Konventionsorgane (E. 1.4).
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Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der gestützt auf das Rechts...
...44 ATSG], in: Soziale Sicherheit - SozialeUnsicherheit, Riemer-Kafka/Rum...Etablissements publics pour l'intégration (EPI), Centre d'expertise médicale, Genf;. MEDAS ...118; diverse Behindertenverbände, IV-Gutachten - ein gemeinsames Positionspapier, F...
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...Die Frage der Gleichstellung der behinderten mit den nicht behinderten Personen ist eines der b... und der Förderungsmassnahmen zur Integration der behinderten Personen. Botschaft. 1 Text und En..., der Sprache, des Alters, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, wel...
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Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 2 Abs. 1 und 2 HVI, Ziff. 10.05 HVI Anhang sowie Ziff. 10.05* HVI Anhang (in der bis 31. Dezember 1992 gültig gewesenen Fassung), Rz. 10.05.1 der Wegleitung des BSV über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV (WHMI). Zu den Voraussetzungen, unter denen die IV die Kosten für invaliditätsbedingte Abänderungen von Motorfahrzeugen zu erstatten hat. Beurteilung der Verwaltungspraxis.
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Art. 21 al. 1 et 2 LAI, art. 2 al. 1 et 2 OMAI, ch. 10.05 de l'annexe à l'OMAI et ch. 10.05* de l'annexe à l'OMAI (dans sa version valable jusqu'au 31 décembre 1992), ch. m. 10.05.1 des Directives de l'OFAS concernant la remise des moyens auxiliaires par l'assurance-invalidité (DMAI). Conditions auxquelles l'assurance-inv...
... 1992 angestrebten Verbesserung der sozialen Integration behinderter Menschen liegt (vgl. Sozia... Integration der schwer und mehrfach behinderten Beschwerdeführerin notwendig, weil eine Fortbeweg...
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... Goldreserven der Nationalbank zur sozialen Abfederung der 11. AHV-Revision. Die entsprechende...Bei der IV steht die soziale Integration der behinderten Personen im Vordergrund. Mit der i...
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Nichteinbürgerung wegen Sozialhilfeabhängigkeit einer behinderten Bewerberin; Diskriminierungsverbot; Art. 8 Abs. 2 BV. Bürgerrechtserteilung nach kantonalem Recht (E. 3). Bedeutung des Diskriminierungsverbots (E. 4). Frage offengelassen, ob der Kreis der Sozialhilfeabhängigen eine nach Art. 8 Abs. 2 BV geschützte Gruppe bildet (E. 5). Das Erfordernis der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit für Einbürgerungen trifft Personen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung in spezifischer Weise (E. 6.1). Gewichtung der finanziellen Interessen der Gemeinde; lang andauernder Status der vorläufigen Aufnahme; Bedeutung der Einbürgerung. Verletzung des Diskriminierungsverbotes (E. 6.3).
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Refus de naturaliser une ca...
...) kulturellen und politischen Integration abgestellt werden dürfe (kritisch PETER KOTTUSCH,... historisch oder in der gegenwärtigen sozialen Wirklichkeit tendenziell ausgegrenzt oder als mind...
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.1 vom 10. Juni 2001 1 Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott für die menschliche Gemeinschaft und die gesamte Schöpfung wollen wir St.Gallerinnen und St.Galler unser geschichtlich gewachsenes Staatswesen in...
... freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. 3 Er arbeitet aktiv mit dem Bund, mit..., Alleinstehenden, Betagten und Behinderten, zum Ziel. Schutz der Familie. Art. 13. 1 Der St.... Soziale Integration. Art. 14. 1 Der Staat setzt sich die soziale Integ...
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... ist ein demokratisches, säkulares und soziales Staatswesen, das die Grundrechte gewährleistet. ...d. Aufnahme und Integration der Ausländerinnen und Ausländer sowie Schutz de... Integration der Behinderten . Verfassung von Republik und Kanton Neuenburg. Dr...
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... von Sozialberatung für Eltern mit behinderten Säuglingen und Kleinkindern. § 2. Sonderschulen.... Personen, die aufgrund familiärer oder sozialer Problemsituationen oder aufgrund einer Behinderung... schulischen, beruflichen und sozialen Integration. § 28. Wohn- und Beschäftigungs-heim Sternbild. ...
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Art. 8 Abs. 2, 13 Abs. 1, 19 und 62 BV; Art. 20 BehiG; Anspruch von Behinderten auf einen angemessenen Grundschulunterricht; Sonderschulung ausserhalb des Heimatkantons. Den Kantonen steht bei der Regelung des Grundschulwesens ein erheblicher Gestaltungsspielraum zu; sie haben auch für Behinderte eine den individuellen Fähigkeiten des Kindes und seiner Persönlichkeitsentwicklung entsprechende, unentgeltliche Grundschulausbildung sicherzustellen (E. 3.1 und 3.2). Eine behinderungsbedingte Nichteinschulung in die Regelschule ist qualifiziert zu rechtfertigen, kann aber mit dem Diskriminierungsverbot gemäss Art. 8 Abs. 2 BV und Art. 20 BehiG vereinbar sein; massgebend ist das Wohl des behinderten Kindes im Rahmen des effektiv Möglichen (E. 6-6.1.3). Ein schwer behindertes Kind mus...
... die geistig-seelische, die soziale und die körperliche Entwicklung der Lernenden (Ar... entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelsc...
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Art. 2 FZA; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung Nr. 1408/71; Art. 9 Abs. 3, Art. 13 und Art. 80a IVG: Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71; Anspruch auf medizinische Massnahmen eines an angeborener Epilepsie (Geburtsgebrechen Nr. 387 GgV Anhang) leidenden, mit seinen Eltern in der Schweiz wohnenden Kindes niederländischer Staatsangehörigkeit; Verbot der nach Staatsangehörigkeit unterschiedlichen Behandlung. Ungeachtet der Unterscheidung zwischen eigenen und abgeleiteten Ansprüchen fällt der Familienangehörige eines niederländischen Erwerbstätigen in Bezug auf Leistungen bei Geburtsgebrechen in den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 (E. 5.1-5.5). Medizinische Massnahmen zur Behandlung eines G...
... und dem Königreich der Niederlande über Soziale Sicherheit (SR 0.831.109.636.2) erfüllt. Vorinsta...325. nationalem Recht den Behinderten aus eigenem Recht zustanden, jedoch nur den eigene... sociale à l'épreuve de l'intégration européenne, Athen 2003, S. 317 Fn. 794; Jürgen S...