-
... die Problematik der EMRK-widrigen Sondergerichte gehe fehl. Die staatlichen Sicherheitsgerichte sei...
-
...I. Neubestellung der Sondergerichte. Die Arbeitsgerichte und das Handelsgericht werden...
-
Regeste
Art. 58 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK: Rechtsschutzbestimmungen im Bereiche der Landumlegung. 1. Es verstösst nicht gegen Art. 58 Abs. 1 und Art. 6 Ziff. 1 EMRK, eine Rekurskommission einzusetzen, welche in den Bereichen der Landumlegung und der Grenzregulierung als unabhängiges Spezialgericht endgültig entscheidet (E. 4). 2. a) Der Einleitungsbeschluss zu einer Landumlegung und die Abgrenzung des Perimeters betreffen sog. "civil rights" im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK und erfordern daher eine gerichtliche Anfechtungsmöglichkeit; das Verfahren vor dem Staatsrat und das Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde genügen diesen Anforderungen nicht (E. 5a, 5b und 5c). b) Die auslegende Erklärung der Schweiz zu Art. 6 Ziff. 1 EMRK findet keine Anwendung (E. 5d).
*************...
...Die Sondergerichte werden als zulässig betrachtet, wenn ihre Zustän...
-
..., nämlich die Spangerichte als Sondergerichte für Klagen, die ein Grundstück betreffen, abzusc...
-
... darin, die Schaffung solcher Sondergerichte zu Gunsten des ständigen Strafgerichtshofs in Zuk...
-
...I. Neubestellung der Sondergerichte. Die Arbeitsgerichte und das Handelsgericht werden...
-
Regeste
Grundsatz der Gewaltentrennung, Art. 5 Ziff. 4 EMRK; zürcherische Verordnung vom 29. Oktober 1980 über die Anpassung des kantonalen Rechtes an die Änderung des ZGB vom 6. Oktober 1978 betreffend fürsorgerische Freiheitsentziehung. Es bedeutet keine Verletzung des Gewaltentrennungsprinzips, wenn sich der Zürcher Regierungsrat aufgrund von Art. 52 Abs. 2 SchlT ZGB für berechtigt hielt, die notwendigen Ausführungsvorschriften zu den Bestimmungen des ZGB über die fürsorgerische Freiheitsentziehung auf dem Verordnungsweg in das zürcherische EG zum ZGB einzufügen (E. 2, 3). Die in § 117i der erwähnten Verordnung vorgesehene, vom Regierungsrat gewählte Psychiatrische Gerichtskommission ist ein "Gericht" im Sinne des Art. 5 Ziff. 4 EMRK (E. 4).
****************************************...
..., handelt (BOSSHARD, Die Sondergerichte des Kantons Zürich, Diss. Zürich 1981, S. 99 ff....
-
...I. Neubestellung der Sondergerichte. Die Arbeitsgerichte und das Handelsgericht werden...
-
...I. Neubestellung der Sondergerichte. Die Arbeitsgerichte und das Handelsgericht werden...
-
...I. Neubestellung der Sondergerichte. Die Arbeitsgerichte und das Handelsgericht werden...