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Regeste
Art. 125 ZGB; Unterhaltsbeitrag zugunsten des Ehegatten; Grundsatz und vorgeschriebene Methode für seine Festsetzung. Berücksichtigung von neuen Mitteln und Lasten des unterhaltspflichtigen Ehegatten, wenn sich die Voraussetzungen einer erheblichen und dauernden Veränderung seiner finanziellen Verhältnisse schon vor dem Scheidungsurteil verwirklichen (E. 4.1.1 und 4.2.3).
Fälle, in denen es zulässig ist, von einer Berechnung anhand der tatsächlichen Ausgaben der Ehegatten während der Ehe abzuweichen und die Methode des erweiterten Existenzminimums mit Verteilung des Überschusses unter den Ehegatten anzuwenden (E. 4.2.1).
Voraussetzungen einer Anrechnung eines hypothetischen Einkommens auf Seiten des unterhaltsberechtigten Ehegatten (E. 4.2.2).
Im Fall von Wiederverheiratung h...
...Elle est aidée financièrement par son partenaire avec lequel elle entretient une... modification notable et durable de la situation du conjoint débiteur, la rente peut être diminu...
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Regeste
Willkür in der Rechtssetzung (Art. 9 BV), Rechtsgleichheit in der Rechtssetzung (Art. 8 Abs. 1 BV), inzidente Normenkontrolle; Alimentenbevorschussung (Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Konkubinatspartners). Die kantonale Bestimmung, wonach das Einkommen des Konkubinatspartners des obhutsberechtigten Elternteils anrechenbar ist, Alimentenbevorschussung also nur gewährt wird, wenn die Einkommen beider Partner zusammen die Bevorschussungsgrenze nicht übersteigen, hält vor dem Willkürverbot stand (E. 3.1). Die dargestellte Regelung kann, soweit die Zulässigkeit der Gleichbehandlung von Stiefelternteil und Konkubinatspartner in Frage steht, verfassungskonform ausgelegt werden. Damit steht auch Art. 8 Abs. 1 BV der Anwendung der beanstandeten Norm nicht entgegen (E....
... sich die wirtschaftlich-finanzielle Situation der obhutsberechtigten Mutter zu ihren Gunsten än...
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Art. 285 Abs. 1 ZGB; Ermittlung des Kinderunterhaltsbeitrages bei knappen finanziellen Mitteln. Die Steuerlast des Rentenschuldners muss bei knappen finanziellen Mitteln ausser Betracht bleiben (E. 1a/aa). Grundsätze für die Berechnung des minimalen Grundbedarfs des Rentenschuldners (E. 1a/bb). Anforderungen an die Ausgestaltung einer Indexklausel, damit diese vollstreckbar ist (E. 1b). Zum Grundsatz der finanziellen Gleichbehandlung mehrerer unterhaltsberechtigter Kinder (E. 2b/aa) und zur damit verbundenen Pflicht, die finanziellen Verhältnisse aller beteiligte Haushalte abzuklären (E. 2b/bb).
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Regeste
Art. 285 al. 1 CC; détermination de la contribution pour l'entretien d'un enfant en cas de ressources financières modestes. La charge f...
... Falles wird durch die prozessuale Situation erschwert, die sich daraus ergibt, dass für die b...
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Regeste
Gewaltentrennung und Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen, Art. 4 BV (Rechtsgleichheit), Art. 2 ÜbBest. BV; Alimentenbevorschussung. 1. Der Zürcher Regierungsrat ist aufgrund des Jugendhilfegesetzes als Verordnungsgeber befugt, die Alimentenbevorschussung in der Verordnung zum Jugendhilfegesetz aufgrund der finanziellen Verhältnisse des nicht verpflichteten Elternteils sowie des Stiefelternteils zu begrenzen (E. 2). 2. Diese Regelung, welche den wieder verheirateten Elternteil anders als den im Konkubinat lebenden Elternteil behandelt, verstösst nicht gegen das Gleichheitsgebot von Art. 4 BV (E. 4). 3. Die Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Stiefelternteils für die Begrenzung der Alimentenbevorschussung steht mit dem Bundeszivilrecht (Art. 278 ZGB) nicht im ...
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Art. 251 Ziff. 1 StGB und Art. 110 Ziff. 5 Abs. 1 StGB; Art. 530 ff. OR, Art. 552 ff. OR und Art. 957 ff. OR; inhaltlich unrichtige Buchhaltung eines Anwaltsbüros, Falschbeurkundung. Eine Buchführung ist dann eine kaufmännische, wenn sie nach der Zielsetzung von Art. 957 OR geführt wird, lückenlose Belege und Bücher umfasst und so die Feststellung der Vermögenslage mit den Schuld- und Forderungsverhältnissen sowie der Betriebsergebnisse der Geschäftsjahre ermöglicht, unabhängig davon, ob das betreffende Unternehmen der Buchführungspflicht unterliegt (Präzisierung von BGE 91 IV 188). Falschbeurkundung bejaht bei einem Anwalt, der veranlasste, dass in der Buchhaltung des Anwaltsbüros Einnahmen nicht verbucht wurden, die nach der mit seinem Partner getroffenen Vereinbarung hätten ...
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Art. 3 Abs. 4 und Art. 6bis KUVG, Art. 13a Vo II, Art. 9 ff. Vo V: Erhebung eines Sonderbeitrags in der kollektiven Krankenversicherung. - Voraussetzungen, unter denen eine Kasse befugt ist, einen Sonderbeitrag zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts zu erheben: Bestätigung der Grundsätze in BGE 104 V 155 (Erw. 4b). - Ob eine Notlage vorliegt, ist in der kollektiven Krankenversicherung nicht im Hinblick auf die finanzielle Lage eines bestimmten Vertrages, sondern der Kollektivversicherung in ihrer Gesamtheit zu beurteilen (Erw. 5).
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Regeste
Art. 3 al. 4 et art. 6bis LAMA, art. 13a Ord. II, art. 9 ss Ord. V: Perception d'une cotisation extraordinaire dans l'assurance-maladie collective. - Conditions auxquelles une caisse est...
... - était justifiée en raison d'une situation financière défavorable qui ressortait des chiffr...
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Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege; Bedürftigkeit. Zur Prüfung der Voraussetzung der Bedürftigkeit ist die gesamte finanzielle Situation des Gesuchstellers im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches zu berücksichtigen. Er hat seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend darzustellen und soweit möglich zu belegen (E. 3a).
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Regeste
Art. 4 Cst.; assistance judiciaire; indigence. Pour déterminer l'indigence, il convient de prendre en considération l'ensemble de la situation financière du requérant au moment où la demande est présentée. Il appartient à celui-ci d'indiquer de manière complète et, autant que faire se peut, d'établir ses revenus et sa situation de fortune (consid. 3a).
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Zusammenstoss von zwei Lastwagen, Tod eines Lenkers, Haftung. 1. Art. 59 Abs. 2 SVG und Art. 44 Abs. 1 OR. Verteilung des Schadens auf die Haftpflichtigen: Bedeutung des beidseitigen Verschuldens (E. 1) und der Betriebsgefahren, wenn es um solidarische Haftung geht und eine der beiden Halterfirmen sich auf das Privileg des Art. 129 Abs. 2 KUVG berufen kann (E. 2). 2. Art. 45 Abs. 3 OR. Versorgerschaden der Witwe: Massgebliches Einkommen, Bedeutung und Berechnung der Teuerung (E. 3a); Ermittlung der Witwenquote (E. 3b); Abzug wegen Aussichten auf eine Wiederverheiratung (E. 3c); Berechnung des Schadens durch Kapitalisierung, anzurechnende Renten (E. 4). 3. Art. 45 Abs. 1 OR. Bestattungskosten: Umstände, unter denen Auslagen für Trauerkleider voll zu berücksichtigen sind; die Kos...
...8; GREC, La situation juridique du détenteur de véhicule automobile en...
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... de fortune et des transactions financières. X.________ a rejoint la société en 1997 et a é...29 al. 2 Cst. car les deux situations ne sont pas identiques. Le recourant n'expose pas ...
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Art. 24 lit. d und h DBG; Art. 2 und 9 ff. ELG; Steuerbefreiung von Unterstützungsleistungen. Nach Art. 24 lit. d DBG ist mittellosen Personen gewährte Unterstützung von der Steuer befreit, wenn der Leistungsempfänger bedürftig ist und die Leistungserbringerin die Leistung für Beistandszwecke sowie unentgeltlich entrichtet. Art. 24 DBG bezieht sich auf jede Art von Einkünften (E. 4). Steuerbefreit sind alle Unterstützungsleistungen aus privaten Mitteln, die insgesamt und zusammengerechnet mit den anderen Einkünften des Steuerpflichtigen das anrechenbare Einkommen nach ELG nicht übersteigen, allfällige darüber hinausgehende kantonale Leistungen inbegriffen (E. 5). Zusammenspiel der Befreiungsgründe gemäss lit. d und h des Art. 24 DBG (E. 5.4).
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... versées dans le but d'écarter une situation d'indigence ou de besoin ("Notlage") parviennent d...2 et 3 LTF). Au vu de la situation financière de l'intimé, qui succombe, il sera renoncé à me...