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Regeste
Art. 10 Abs. 1 lit. b ANAG, Art. 16 Abs. 2 und 3 ANAV; Art. 4 und 63 AuG; Ausweisung eines traditionellen Anschauungen seines heimischen Kulturkreises und seiner Religion verpflichteten Türken. Voraussetzungen für eine Ausweisung gestützt auf Art. 10 Abs. 1 lit. b ANAG (E. 2). Tragweite des Integrationsprinzips. Der Widerruf einer Niederlassungsbewilligung nach neuem Recht bzw. die Ausweisung nach altem Recht sind nur unter qualifizierten Voraussetzungen zulässig (E. 4). Unverhältnismässigkeit der Ausweisung eines der Zwangsverheiratung seiner Tochter verdächtigten Türken, der seit rund 25 Jahren in der Schweiz lebte (E. 5).
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Regeste
Art. 10 al. 1 let. b LSEE, art. 16 al. 2 et 3 RSEE; art. 4 et 63 LEtr; expulsion d'un Turc fortement atta...
..., das eigene Verhaltensmuster und ihre Sitten und Gebräuche an diese Grundwerte anzupassen, kö...
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... könne, dass sie ihre türkische Kultur, Sitten und Gebräuche nicht vollumfänglich abgelegt hät...
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... sichergestellt werden, dass die lokalen Sitten und Gebräuche berücksichtigt werden. . Nicht vo...
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...Die heimatlichen Gebräuche und Sitten sind ihm nach wie vor vertraut; so hat ...
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... gewesen, dass in der Schweiz andere Sitten und Gebräuche herrschten und insbesondere die Gew...
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... berührt einerseits nicht bloss interne Sitten und Gebräuche des Anwaltsstandes, zu deren Durchs...
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Regeste
Art. 12 lit. a BGFA; Rechtsmittelweg im Übergangsrecht; Bedeutung von Standesregeln der kantonalen Anwaltsverbände für die Auslegung der Berufsregeln des eidgenössischen Anwaltsgesetzes; Disziplinarverstoss eines Rechtsanwalts durch Betreibung ohne Vorwarnung- Nach Inkrafttreten des eidgenössischen Anwaltsgesetzes ergangene kantonale Disziplinarentscheide können mit eidgenössischer Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden, auch wenn sie sich gemäss dem Prinzip der lex mitior auf kantonales Recht stützen (E. 1). Auf kantonale Standesregeln kann seit Inkrafttreten des eidgenössischen Anwaltsgesetzes nur noch abgestellt werden, soweit sie eine landesweit geltende Auffassung zum Ausdruck bringen (E. 3.1). Durch die Einleitung einer Betreibung ohne vorgängige Androhung verst...
... dürfe nicht dazu führen, rein interne Sitten und Gebräuche des Anwaltsstandes zu allgemein ver...
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... Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche von eingeborenen und ortsansässigen Gemeinschafte... der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten, einschliesslich des Schutzes des Lebens oder der ...
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... Jugoslawien, wo gänzlich andere Sitten und Gebräuche herrschen und eine andere Religion ...
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Regeste
Art. 63 StGB; Strafzumessung, Kulturkonflikt. Weiss der ausländische Täter, dass seine Tat auch in seinem Heimatland grundsätzlich strafbar ist, kommt Strafminderung wegen eines Kulturkonfliktes von vornherein nicht in Frage (E. 3a).
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Regeste
Art. 63 CP; fixation de la peine, moeurs différentes. Lorsqu'un étranger, auteur d'une infraction, sait que celle-ci est en principe aussi punissable dans son propre pays, il faut écarter d'emblée toute possibilité de réduire la peine en raison d'une différence de moeurs (consid. 3a).
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Regesto
Art. 63 CP; commisurazione della pena, usi e costumi differenti. Ove uno straniero, autore di un reato, sappia che quest'ultimo è, in linea di principio, punibile anche...
... in seinem Gastland lebt, desto weniger die Sitten und Gebräuche seines Heimatlandes zugute gehalten...