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Regeste
Plangenehmigung für die SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist (BAHN 2000). Kognition des Bundesgerichtes (E. 1e). Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung (kombiniertes Verfahren): - Zulässigkeit der Etappierung des Plangenehmigungsverfahrens; keine Pflicht, ein generelles Projekt auszuarbeiten (E. 3); Berücksichtigung des Koordinationsprinzips (E. 4); Festlegung der Abschnittsgrenzen (E. 5); - Nachlaufende Bewilligungsverfahren und Detailprojektierungen: Zulässigkeit und verfahrensrechtliche Ausgestaltung (E. 6); - Detaillierungsgrad der Bau- und Werkpläne (E. 7); Anforderungen an das Dispositiv einer Plangenehmigungsverfügung (E. 8); - Berücksichtigung von Anliegen der Kantone (Art. 18 Abs. 3 EBG), insbesondere im Bereich des Kanalisationswesens (E. 9). Lärmschutz, Schutz vor Ers...
... Verkehrs-Club der Schweiz gegen Schweizerische Bundesbahnen und Eidgenössisches Verkehrs- und En...
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... die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur . - Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für di.... 17. Oktober 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates . Die Bundespräsidentin: Micheline Ca...
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...Info: www.brienz-rothorn-bahn.ch . Champery--Portes du Soleil . 19.07.2008: 11th...Locality: Forum Der Schweizer Geschichte . Info: www.landesmuseen.ch/schwyz . St...
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... Bundesbeschlusses betreffend das Konzept BAHN 2000 . - Verordnung der Bundesversammlung über... des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen . (SBBG) . Gleichzeitig beantragen w...
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... für die Bahnstromversorgung (16,7 Hz) . 5. Gas: 2277 km Hochdruck-Pipelines . ...2 Die hohe Qualität der schweizerischen Infrastruktur wird in internationalen Ratings und ...
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.... 26. Mai 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates . Der Bundespräsident: Joseph Deiss. ... innerhalb der Schweiz mit dem Konzept BAHN 2000 gestärkt werden soll. In den Vereinbarungen ...
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Regeste
Art. 22 Abs. 1 RPG und 24 RPG; Art. 6 NHG. Raumplanung und Umweltschutz - Bewilligung der Beleuchtungsanlage auf den Pilatusgipfeln (BLN-Objekt Nr. 1605). Die Beleuchtungskörper stellen eine bewilligungspflichtige Anlage im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG dar (E. 3). Die Scheinwerfer sind nicht als geringfügige Änderung der Bergstation zu betrachten, weshalb sie nicht gemäss Art. 24 Abs. 2 RPG bewilligt werden können (E. 4). Standortgebundenheit der Anlage bejaht (E. 5a). Bei der Beurteilung der ungeschmälerten Erhaltung eines BLN-Objekts ist von der Umschreibung von dessen Schutzgehalt auszugehen (E. 6a). Wird die Bewilligung der Beleuchtung an Bedingungen und Auflagen geknüpft, wird vom Grundsatz der ungeschmälerten Erhaltung der Landschaft nicht wesentlich abgewichen. Die vom I...
...April 1997 i.S. Schweizer Heimatschutz gegen Pilatus-Bahn-Gesellschaft und G...
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...(VLE). vom 14. November 2001. Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 4 Absatz 2, 6...c. bei Schweizer Bahnunternehmungen eingestellt sind; und. d. eine erhebliche jährlic...
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... die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet, Postfach 217, 4016 Basel,. Bundesamt für ... in Basel ab 1998 nicht mehr für Bahnzwecke benutzte. Um eine andere Verwendung des Areals zu ...
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...(S 18.3.98, Uhlmann). 1998 P 98.3003 Schweizer Radio International (N 20.3.98, Aussenpolitische. ...Im Gegensatz zu den Bereichen von Post, Bahn und Telekommunikation können im Medienbereich qua...