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... Personen, welche ausländische Schwarzarbeiter angeheuert hatten, verursacht worden und wäre dah...
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...So melden Schwarzarbeiter ihre Erwerbstätigkeit häufig nicht bei einer ode...
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Regeste
Art. 70 StGB; Art. 320 OR; Art. 14 und 15 BGSA; Einziehung; Schwarzarbeit. Vermögenswerte sind nicht einziehbar, wenn sie aus einem objektiv legalen Rechtsgeschäft stammen (E. 3.1).
Zivilrecht und öffentliches Recht schützen die Lohnansprüche ausländischer Arbeitnehmer ohne fremdenrechtliche Arbeitsbewilligung (E. 3.3 und 3.4). Solche Lohnansprüche bzw. der entsprechend ausbezahlte Lohn sind strafrechtlich nicht einziehbar (E. 3.5).
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Regeste
Art. 70 CP; art. 320 CO; art. 14 et 15 LTN; confiscation; travail au noir. Des valeurs patrimoniales ne peuvent pas être confisquées lorsqu'elles proviennent d'un acte juridique objectivement légal (consid. 3.1).
Le droit civil et le droit public protègent les prétentions salariales des travailleurs...
... widersprechen, wenn sich "Schwarzarbeiter" nicht auf diese Bestimmung berufen könnten (ABEG...
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Regeste
Art. 3 KVG; Art. 1 KVV: Versicherungsobligatorium. Zur Unterstellung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung unter das Versicherungsobligatorium.
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Regeste
Art. 3 LAMal; art. 1 OAMal: Obligation d'assurance. De la soumission à l'obligation d'assurance des ressortissants étrangers ne bénéficiant pas d'une autorisation de séjour.
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Regesto
Art. 3 LAMal; art. 1 OAMal: Obbligo assicurativo. Assoggettamento all'obbligo assicurativo di cittadini stranieri senza permesso di dimora.
... die Versicherungspflicht für Schwarzarbeiter aus Art. 9 Abs. 1 der Verordnung vom 6. Oktober 19...
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... der Vermittlung ausländischer "Schwarzarbeiter" wurde die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelu...
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...Daher seien auch Schwarzarbeiter ohne Aufenthaltsbewilligung obligatorisch krankenv...
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Regeste
Art. 251 Ziff. 1 StGB, Art. 957 ff. und Art. 662a ff. OR; Falschbeurkundung, inhaltlich unrichtige Bilanz und Erfolgsrechnung einer Aktiengesellschaft, Inkaufnahme der Verwendung im nicht-fiskalischen Bereich. Wer Vergünstigungen und Ausgaben privater Art als geschäftsbedingten Aufwand verbucht, erfüllt den Tatbestand der Falschbeurkundung. Ebenso begeht eine Falschbeurkundung, wer Lohnzahlungen auf einem sachfremden Aufwandkonto verbucht (E. 2). Der Tatbestand der Falschbeurkundung kommt neben den in Betracht fallenden Bestimmungen des Steuerstrafrechts zur Anwendung, wenn der Täter die Verwendung der inhaltlich unrichtigen Urkunde im nicht-fiskalischen Bereich beabsichtigt oder in Kauf nimmt (Bestätigung der Rechtsprechung). Wer eine inhaltlich unrichtige Handelsbilanz einer ...
... Verbuchung von Lohnzahlungen an Schwarzarbeiter auf einem sachfremden Aufwandkonto den Tatbestand ...
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..., dass der Beschwerdeführer Schwarzarbeiter beschäftigt und so - infolge tieferer Löhne und ...
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... um in der Schweiz erwerbstätige Schwarzarbeiter ging, deren illegaler Aufenthalt einer nachträgli...
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... Schweiz ein und ist er hier als Schwarzarbeiter tätig, so steht sein illegaler Aufenthalt einer n...