-
... leiden, welches die Gesundheit und die schulische Leistung gefährde. Sie und ihre Mutter würden ge...
-
...Für die schulische und berufliche Ausbildung erhielt sie verschiedenaartige Leistungen der IV, namentlich Taggelder für die erstmalige b...
-
... Inanspruchnahme von Einrichtungen und Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Die F... Lernbereitschaft usw.) geringe schulische Leistungen erbringen (vgl. weitere Ausführungen ...
-
... Der Kanton stellt ein leistungsfähiges, qualitativ hoch stehendes und bedarfsgerechtes Bi.... 2 Der Kanton gewährleistet die schulische Bildung in den Berufsfachschulen. . 3 Bei Fehlen v...
-
Regeste
Art. 19, 36 und 62 BV; Art. 29 Abs. 2 KV/BE; soziale Grundrechte; disziplinarischer Schulausschluss. Aus Art. 19 BV ergibt sich der Anspruch auf eine den individuellen Fähigkeiten des Kindes und seiner Persönlichkeitsentwicklung entsprechende unentgeltliche Grundschulausbildung an öffentlichen Schulen während der obligatorischen Schulzeit von mindestens neun Jahren (E. 4). Art. 29 Abs. 2 KV/BE dehnt nicht nur den Anspruch auf alle Schulen innerhalb der obligatorischen Schulpflicht aus, sondern begründet gleichzeitig einen weitergehenden Anspruch des Kindes auf Schutz, Fürsorge und Betreuung (E. 5). Bei einschränkenden Konkretisierungen von sozialen Grundrechtsansprüchen ist in sinngemässer Anwendung von Art. 36 BV zu prüfen, ob die Voraussetzungen der gesetzlichen Grundlage, de...
... subjektiven Anspruch auf eine staatliche Leistung, nämlich auf eine grundlegende Ausbildung. Es die... mit besonderen Schwierigkeiten, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder...
-
.1 vom 13. Januar 1983 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 23. Juni 1981 2 Kenntnis genommen und erlässt in Anwendung von Art. 2 bis 8 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 als...
... Regierung regelt durch Verordnung, wie Leistung und Arbeitshaltung zu bewerten sind. Beförderung...4. . Schulische Dienste. Aufgabenhilfe. Art. 41. 1 Die Schulgemei...
-
Regeste
Art. 19, 36 und 62 BV; disziplinarischer Schulausschluss. Nach Art. 48 VSG/SG dauert die Schulpflicht - und damit auch der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Volksschulunterricht im Sinne von Art. 19 BV - grundsätzlich bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse (E. 7). Voraussetzungen für die Einschränkung dieses sozialen Grundrechtsanspruches (E. 8-10). Das Gemeinwesen hat in der Regel eine Weiterbetreuung ausgeschlossener Grundschüler durch geeignete Personen oder öffentliche Institutionen zu gewährleisten (E. 11.2). Besucht der ausgeschlossene Schüler, dem ersatzweise ein Schulunterricht in einem öffentlichen Erziehungs- oder Schulheim angeboten worden ist, dennoch eine Privatschule, kann der Kanton die Übernahme der Kosten ablehnen (E. 11.4 und 11.5).
*****...
... subjektiven Anspruch auf eine staatliche Leistung, nämlich auf eine grundlegende Ausbildung. Es die... persönlicher Umstände und schulischer Verhältnisse, die die kantonalen Behörden besser...
-
... schwere Sachentransportfahrzeuge; Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transpor...Schulische, soziodemografische Merkmale Art der Erhebung und ...
-
... Verhaltensauffälligkeiten verursacht (schulische Leistungseinbussen, Minderung der Lebensfreude, Ve...
-
... zwei weitere "Brückenangebote": das schulische Brückenangebot (SBA, vormals Berufsvorbereitungss... Lohn für gleichwertige Arbeit und Leistung. 3.2 Der Beschwerdeführer stand in einem Arbeitsv...