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Regeste
Art. 83 lit. t, Art. 113 und 115 lit. b BGG, Art. 9 und 29 Abs. 2 BV; Anfechtung eines Prüfungsergebnisses (hier: Masterabschluss im Studium der Rechtswissenschaften) beim Bundesgericht. Ein Prüfungsergebnis (bzw. eine Note) kann mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn das Nichtbestehen, eine andere Rechtsfolge (wie der Ausschluss von der Weiterbildung) oder ein Prädikat in Frage steht, für das die Prüfungsordnung vorgibt, wie es zu bestimmen ist, bzw. dessen Festlegung nicht im Ermessen der Prüfungsbehörde liegt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 1-3).
Verfahrensfragen, insbesondere rechtliches Gehör und Kognition der kantonalen richterlichen Behörde (E. 4 und 5).
Überprüfung eines Examensentscheides durch das Bundesgericht (E. 6).
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... hat in der Modulgruppe "Rechtswissenschaften 2" - namentlich wegen der Note 3.5 im Modul "Legal...
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...-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften an einer schweizerischen Hochschule, Fachleute i...
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... frei, sich in den Rechtswissenschaften weiterzubilden und in dieser Disziplin - mit Ausna...
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... Patrick 1984 Student Rechtswissenschaften, . Publizist, Stadtrat Niederbipp Langenthal 9'864...
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... gelte umso mehr, als er zwar Rechtswissenschaften studiere, aber kein Rechtsanwalt sei. Sei ihm somi...
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... einstweilen zum Studium der Rechtswissenschaften ab Sommersemester 2006 zuzulassen, mit Zwischenver...
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... R.________, Student der Rechtswissenschaften an der Universität Q.________, vom 22. Juni bis 1...
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... Ausschluss vom Studium der Rechtswissenschaften sei aufzuheben. Es ist weder ein Schriftenwechsel ...
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Regeste
Art. 277 Abs. 2 ZGB; Unterhaltspflicht der Eltern für ein mündiges Kind; Ausnahmecharakter; Zumutbarkeit. Auswirkungen der Herabsetzung des Mündigkeitsalters auf den Ausnahmecharakter des Mündigenunterhalts (E. 3.1-3.3). Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit des Mündigenunterhalts kommt dem Alter des Kindes eine grosse Bedeutung zu (E. 3.4). Das Verweigern jeglichen Kontaktes mit dem pflichtigen Elternteil durch das erwachsene Kind führt in der Regel zur Unzumutbarkeit der Unterhaltsleistung (E. 4.2).
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Regeste
Art. 277 al. 2 CC; entretien de l'enfant majeur par les père et mère; caractère exceptionnel; conditions permettant de l'exiger. Conséquences de l'abaissement de l'âge de la majorité sur le caractère exceptionnel de l'entretien d'un...
... 2000 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. B.- A. erhob am 5. No...