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Regeste
Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; Art. 59 Abs. 3 IVG; Art. 72bis IVV (in Kraft bis 31. März 2011); Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens.
Regeste
Grundlagen (E. 1). Verfassungs- und konventionsrechtliche Einwendungen gegen Begutachtungen durch die MEDAS (E. 1.1). Rechts-, insbesondere tarifvertragliche Grundlagen der MEDAS-Begutachtungen (E. 1.2.1 und 1.2.2). Ergebnisse der Instruktion (E. 1.2.3-1.2.5). Unabhängigkeit der MEDAS nach geltender Rechtsprechung (E. 1.3) im Lichte der Praxis der Konventionsorgane (E. 1.4).
Regeste
Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der gestützt auf das Rechts...
...4.3.2 S. 469). Aus der Rechtsvergleichung ergibt sich keine im europäischen Raum allgemein ...
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... Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung. Art. 13 Rechtsschutz. Die Bestimmung wird geände...
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Regeste
Erschöpfungsgrundsatz im Patentrecht. Parallelimporte patentrechtlich geschützter Produkte. Die Frage der Zulässigkeit von Parallelimporten im Patentrecht ist weder im nationalen noch im für die Schweiz geltenden internationalen Recht geregelt, weshalb von einer echten Lücke auszugehen ist (E. 1-3). Die traditionelle schweizerische Rechtsauffassung, die Rechtsvergleichung sowie eine Abwägung der betroffenen Interessen sprechen für den Grundsatz der nationalen Erschöpfung im Patentrecht, zumal die Unterschiede zwischen Marken- und Urheberrecht einerseits und Patentrecht anderseits eine einheitliche Behandlung der Erschöpfungsfrage nicht als zwingend erscheinen lassen (E. 4-8). Auf patentrechtliche Einfuhrmonopole kann das Kartellrecht Anwendung finden (E. 9).
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... Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung trat das Kantonsgericht mit Beschluss vom 11. Febr...
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Regeste
Art. 83 lit. t, Art. 113 und 115 lit. b BGG, Art. 9 und 29 Abs. 2 BV; Anfechtung eines Prüfungsergebnisses (hier: Masterabschluss im Studium der Rechtswissenschaften) beim Bundesgericht. Ein Prüfungsergebnis (bzw. eine Note) kann mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn das Nichtbestehen, eine andere Rechtsfolge (wie der Ausschluss von der Weiterbildung) oder ein Prädikat in Frage steht, für das die Prüfungsordnung vorgibt, wie es zu bestimmen ist, bzw. dessen Festlegung nicht im Ermessen der Prüfungsbehörde liegt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 1-3).
Verfahrensfragen, insbesondere rechtliches Gehör und Kognition der kantonalen richterlichen Behörde (E. 4 und 5).
Überprüfung eines Examensentscheides durch das Bundesgericht (E. 6).
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...239. Rechtsvergleichung werde ungenügend ausgewertet. Die Beschwerdeführ...
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... Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung . Vertretung des Bundes . - Schweizerische Sektion...
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...Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung SIR, Dorigny, 1015 Lausanne. Gegenstand. Fristlose...
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Regeste
Internationales Privatrecht; Haager Übereinkommen vom 4. Mai 1971 über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht. Auslegung des Begriffs der Unfallbeteiligung im Sinne von Art. 4 lit. a und b des Übereinkommens (E. 3.2).
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Regeste
Droit international privé; Convention de La Haye du 4 mai 1971 sur la loi applicable en matière d'accidents de la circulation routière. Interprétation de la notion d'implication dans l'accident au sens de l'art. 4 let. a et b de la Convention (consid. 3.2).
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Regesto
Diritto internazionale privato; Convenzione dell'Aia del 4 maggio 1971 sulla legge applicabile in materia di incidenti della circolazione stradale. Interpretazione della nozione di coinvolgimento nell'...
... Gutachten des Instituts für Rechtsvergleichung. Er verkennt, dass das Institut für Rechtsverglei...