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.75 vom 22. April 1994 1 Das Kantonsgericht des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 42 Abs. 1 lit. b des Anwaltsgesetzes vom 11. November 1993 2 als Reglement: I. Allgemeine...
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Regeste
Art. 12 lit. a und c BGFA; Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte; Doppelvertretungsverbot; Motorfahrzeughaftpflichtversicherung. Umschreibung der disziplinwidrigen anwaltlichen Doppelvertretung (E. 3). Besteht bloss die abstrakte Möglichkeit eines Interessenkonflikts zwischen Versicherer und Versichertem, so verstösst der Rechtsanwalt, der beide Parteien in einem Prozess gegen einen Dritten vertritt, nicht gegen das Doppelvertretungsverbot (E. 4). Kein unzulässiges Prozessieren gegen die eigene Klientschaft, wenn sich zwei Versicherungsgesellschaften, für welche beide der Rechtsanwalt tätig ist, im gleichen Verfahren gemeinsam in der Beklagtenrolle finden (E. 5).
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Regeste
Art. 12 let. a et c LLCA; surveillance disciplinaire des avoc...
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Regeste
Art. 39 Abs. 2 LugÜ und Art. 91 Abs. 4 SchKG; Kompetenzabgrenzung zwischen Zwangsvollstreckungsbehörden und Richter, welcher die provisorische Pfändung als Sicherungsmassnahme im Sinne des LugÜ anordnet; Auskunftspflicht Dritter. Ohne besondere Anweisungen in der richterlichen Entscheidung, mit welcher die provisorische Pfändung angeordnet wird, entsteht die Auskunftspflicht Dritter im Zeitpunkt, in welchem sowohl diese Entscheidung als auch die Vollstreckbarkeitserklärung des ausländischen Entscheides rechtskräftig geworden sind (E. 4). Über das Vermögen des Schuldners müssen nur diejenigen Dritten - im konkreten Fall Rechtsanwälte - Auskunft geben, welche Vermögensgegenstände des Schuldners verwahren oder denen gegenüber dieser Guthaben hat (E. 6).
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Regeste
Art. 103 lit. a OG; Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte; keine Legitimation des Anzeigers zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Der Anzeiger hat auch dann, wenn der angebliche Verstoss gegen die Berufspflichten noch andauert, kein schutzwürdiges Interesse an einer Disziplinierung des Rechtsanwalts, weil die Aufsichtsbehörde nicht direkt in ein laufendes Mandat eingreifen kann.
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Regeste
Art. 103 let. a OJ; surveillance disciplinaire des avocats; le plaignant n'a pas qualité pour former un recours de droit administratif. Même lorsque la prétendue violation des devoirs de fonction se poursuit, le plaignant n'a pas un intérêt juridiquement protégé à demander une sanction disciplinaire à l'encontre de l'avocat, parce que l'autorité de sur...
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...Sachverhalt:. A. Die Rechtsanwälte Dr. X.________ und Dr. Y.________ vertraten im bun...
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Regeste
Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 BGFA; Rechtsanwälte können sich nur in das kantonale Anwaltsregister eines einzigen Kantons eintragen lassen. Ein gleichzeitiger Eintrag in verschiedene kantonale Anwaltsregister ist ausgeschlossen. Rechtsanwälte, die über mehrere Geschäftsadressen verfügen, haben sich im Register jenes Kantons eintragen zu lassen, in welchem sie überwiegend tätig sind (E. 3).
Regeste
Art. 8 und Art. 9 BV; § 2 Abs. 1 BeurkG/ZG; Eintrag ins kantonale Anwaltsregister und Befugnis zur öffentlichen Beurkundung. Es ist nicht verfassungswidrig, wenn ein Kanton die Befugnis zur öffentlichen Beurkundung jenen Rechtsanwälten vorbehält, die in seinem Anwaltsregister eingetragen sind (E. 6 und 7).
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Regeste
Art. 5 al. 1 et art. 6 al....
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... mit den Standesregeln, wonach Rechtsanwälte Konflikte mit den Interessen ihrer Klientschaft ve...