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Regeste
Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 91 DBG; Art. 4 Abs. 2 lit. a und Art. 35 Abs. 1 lit. a StHG; Quellensteuer der natürlichen Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz; persönliche Anwesenheit bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Anders als unter dem früheren Bundesratsbeschluss (Art. 3 Ziff. 3 lit. e BdBSt) setzt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nach Art. 5 Abs. 1 lit. a DBG und Art. 4 Abs. 2 lit. a StHG eine physische Anwesenheit voraus (E. 4 und 5).
Eine extensive Auslegung von Art. 5 Abs. 1 lit. a DBG verbietet sich im Hinblick auf die detaillierte Regelung in Art. 4 und 5 DBG und könnte auch steuersystematisch keine Quellensteuerpflicht im Sinne von Art. 91 ff. DBG begründen (E. 7 und 8).
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Regeste
Quellensteuer: gesetzliche Grundlage, Gesetzesdelegation, Vorbehalt von Staatsverträgen, rechtsgleiche Behandlung. 1. Die Delegation der Befugnis zur Rechtsetzung an den Regierungsrat ist nicht verfassungswidrig, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche Bestimmung der Kantonsverfassung untersagt ist und soweit sie in einem dem Referendum unterstellten Gesetz vorgesehen ist (Erw. 3). 2. Internationale Doppelbesteuerungsabkommen hindern die Kantone nicht, allgemeine, diesen widersprechende Vorschriften aufzustellen. Derartige Abkommen stehen nur der Anwendung der staatsvertragswidrigen Vorschriften (auf die Personen, für die der Staatsvertrag gilt) entgegen, berühren aber die Gültigkeit der Vorschriften als internes Recht nicht (Erw. 4). 3. Keine rechtsungleiche Behandlung liegt...
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... für Dividendenzahlungen an die Schweizerische Nationalbank. [22] Die nicht rückforderbare Steue... Steueranrechnung, wenn anstelle der Quellensteuer eine «approved issuers levy» von 2 % erhoben wir...
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.1 vom 9. April 1998 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Mai 1997 2 sowie von der Nachtragsbotschaft vom 24. Juni 1997 3 und von der 2. Nachtragsbotschaft vom 16. Dezember 1997 4 Kenntnis...
... von juristischen Personen; c) Quellensteuern von bestimmten natürlichen und juristischen Pers... Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ausserdem aufgrund wirtschaftlicher Zugehöri...
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Regeste
Art. 2 FZA; Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA; Art. 83 ff. und 91 ff. DBG; Art. 32 ff. und 35 ff. StHG; Nichtdiskriminierung; Quellensteuer; Abzug von den steuerbaren Einkünften. Ein Steuerpflichtiger mit schweizerischer Nationalität kann sich gegenüber seinem Heimatstaat, d.h. gegenüber der Schweiz auf Art. 2 FZA und Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA berufen, wenn er sich ihr gegenüber in einer mit anderen Rechtssubjekten vergleichbaren Situation befindet, die sich auf die durch das FZA garantierten Rechte und Freiheiten berufen können (E. 11).
Der Pauschalabzug, der im Steuertarif der Quellensteuer des kantonalen und des Bundesrechts enthalten ist, verletzt das in Art. 2 FZA und Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA statuierte Verbot der Diskriminierung (E. 12-15).
Das Diskriminierungsverbot von Art...
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...Gegenstand. Quellensteuer 2004-2007,. Beschwerde gegen das Urteil des Verwal... zu besitzen, in der Schweiz ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt h...
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...a) hinsichtlich der Quellensteuern auf Beträge, die am oder nach dem 1. Januar des a...
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...a) hinsichtlich der Quellensteuern auf Beträge, die am oder nach dem 1. Januar des a...
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...Gegenstand. Quellensteuer 2007,. Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungs... und hatte zeitweilig Aufenthalt in der Schweiz. Er war im Jahre 2007 als Arbeitnehmer bei der A._...
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... Steueranrechnung, wenn anstelle der Quellensteuer eine «approved issuers levy» von 2 % erhoben wir...Deshalb gewährt die Schweiz gemäss Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c) des Abkom...