probezeit deutschland

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95 documents pour probezeit deutschland
  • Regeste Auslieferung zum Vollzug von freiheitsentziehenden Massnahmen. Auslieferungsabkommen mit Deutschland. 1. Die Auslieferung ist grundsätzlich auch zum Vollzug von freiheitsentziehenden Massnahmen zu bewilligen; im Verhältnis zwischen der Schweiz und Deutschland kommt es dabei nicht darauf an, ob die Massnahme neben oder an Stelle einer wegen eines Auslieferungsdeliktes ausgesprochenen Strafe tritt (Erw. 1). 2. Die Auslieferung zum Vollzug eines Entscheides, mit dem die bedingte Entlassung aus der Sicherungsverwahrung widerrufen wird, ist nur zulässig, wenn die Rückversetzung wegen in der Probezeit begangener Auslieferungsdelikte erfolgen soll; die blosse Missachtung von Auflagen genügt nicht (Erw. 2). **************************************** Regeste Extradition pour l'exécution ...

  • ...100.--, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verfahrenskosten wurden den B... den Bitumen-Transporter aus Deutschland antwortete der Polizeibeamte G.________ in der unt...

  • ... es den Vollzug unter Festsetzung einer Probezeit von zwei Jahren auf. Zugleich sprach das Kantonsge... - das Strafverfahren sei 1994 in Deutschland eröffnet und 1996 von den Schweizer Behörden üb...

  • ... des bedingten Strafvollzuges mit einer Probezeit von zwei Jahren. Von der Anklage der versuchten Er... seien von den Organen in Deutschland vorgenommen worden. Dasselbe gelte für die Bilanz...

  • ...100.--, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verfahrenskosten wurden den B... den Bitumen-Transporter aus Deutschland antwortete der Polizeibeamte G.________ in der unt...

  • Regeste Entzug des schweizerischen Führerausweises wegen Verletzung von Verkehrsregeln im Ausland; gesetzliche Grundlage (Art. 164 und 182 BV; Art. 16 ff., 57 und 106 SVG; Art. 34 VZV; Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen des Entzuges des Führerausweises für Motorfahrzeuge). Ein Warnungsentzug wegen Widerhandlungen gegen Strassenverkehrsvorschriften im Ausland ist mangels der hiefür erforderlichen gesetzlichen Grundlage unzulässig (Änderung der Rechtsprechung; E. 5-8). Er kann nicht auf das Territorialitätsprinzip und auch nicht auf das Auswirkungsprinzip gestützt werden (E. 6.1 und 6.2). Das formelle Gesetz (SVG) enthält weder nach seinem Wortlaut noch gemäss seinem Sinn und Zweck eine ausreichend klare Grundlage (E. 6.3 und 6.4). Es enthält insbesondere keine...

    ... Personenwagen in der Bundesrepublik Deutschland auf der Bundesautobahn BAB 5 auf dem Gebiet der Ge...Mit dem Entzug wird eine Probezeit von mindestens einem Jahr verbunden. Beim Entzug a...

  • ...100.--, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verfahrenskosten wurden den B... den Bitumen-Transporter aus Deutschland antwortete der Polizeibeamte G.________ in der unt...

  • ... Strafanteils von 18 Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren. C. X.________ führt Beschwerde ... aus dem Strafvollzug in Deutschland entlassen. Er nahm anschliessend in der Schweiz wi...

  • ..., bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren, und einer Busse von Fr. 700.--. A... Aufenthalt des Beschwerdeführers in Deutschland sei nicht belegt. Das Gericht habe dem Beschwerdef...

  • Regeste Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB. Welche im Auslande begangenen Handlungen sind Verbrechen oder Vergehen im Sinne dieser Bestimmung? (Erw. 1-3). Art. 6 Ziff. 1 StGB. Schliesst diese Vorschrift die Anwendung des Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 i. i. StGB aus, wenn das im Auslande begangene Verbrechen oder Vergehen nach schweizerischem Recht kein Auslieferungsdelikt ist? (Erw. 5). **************************************** Regeste Art. 41 ch. 3 al. 1 CP. Quels actes commis à l'étranger sont des crimes ou des délits au sens de cette disposition? (consid. 1 à 3). Art. 6 ch. 1 CP. Cette prescription exclut-elle l'application de l'art. 41 ch. 3 al. 1 i. i. CP lorsque le crime ou le délit commis à l'étranger ne donne pas lieu à extradition selon le droit suisse? (consid. 5). ***********************...

    ... wurde bedingt aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre bestimmt. B.- Am 19. Februar 1954 bbestrafte das Amtsgericht Rotenburg (Deutschland) Schneeberger wegen Grenzübertritts ohne gültige...



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