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...80, ne correspond pas à un prix d'achat payé par les actionnaires, mais à la "va...
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Regeste
Art. 4 BV; Vermögensgewinnsteuer; Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf von Gratisaktien. 1. Bei Gratisaktien erfolgt der Erwerb im Sinne von Art. 77 Abs. 2 des bernischen Steuergesetzes im Zeitpunkt der Ausgabe (Erw. 3 und Erw. 4). 2. Als Erwerbspreis der Gratisaktien gilt ihr Verkehrswert im Zeitpunkt der Ausgabe (Erw. 5).
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Regeste
Art. 4 Cst.; impôt sur le revenu de la fortune; imposition du gain réalisé lors de la vente d'actions gratuites. 1. L'acquisition au sens de l'art. 77 al. 2 de la loi bernoise sur les impôts directs cantonaux et communaux d'actions gratuites a lieu à la date de la distribution de celles-ci (consid. 3 et consid. 4). 2. Le prix d'achat des actions gratuites est déterminé par leur valeur vénale lors de leur d...
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... portant sur l'émission et la vente, au prix de 12'090'000 USD, d'une «note» à taux variable...
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..., l'Entreprise A.________ SA a acquis pour le prix de 343'000 fr. une parcelle comportant une villa e...
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... et autres instruments de recherche dont le prix d'achat dépasse 1000 francs que si cette acquisit...
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Regeste
Art. 218 und 218bis OR. 1. Art. 218 OR bezweckt keine Bodenpreiskontrolle. Fehlt eine Spekulationsabsicht, so stehen ein beträchtlicher Gewinn und das Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Ertrags- sowie amtlichen Verkehrswert einer Ausnahmebewilligung nicht entgegen. 2. Ein Arrondierungskauf im Sinne von Art. 218bis OR braucht nicht notwendigerweise ein Kauf zum Zwecke der örtlichen Abrundung eines Heimwesens zu sein. Auch ein Kauf zum Zwecke der Selbstbewirtschaftung ist ein solcher Arrondierungskauf, sofern für die Existenzsicherung des Landwirtschaftsbetriebes auf weite Sicht eine Aufstockung mit eigenem Land als erforderlich erscheint und das dazugekaufte Land in wirtschaftlich vertretbarer Weise vom Betriebszentrum entfernt liegt.
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Regeste
Art. 21 Abs. 1 lit. c und d BdBSt: Besteuerung geldwerter Leistungen (indirekte Teilliquidation). Wird der Kaufpreis für Aktien, die der Aktionär an einen buchführungspflichtigen Dritten verkauft, aus Mitteln der verkauften Gesellschaft finanziert, indem diese dem Dritten zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen gewährt, mit dessen Rückzahlung nicht zu rechnen ist, erzielt der Verkäufer eine geldwerte Leistung aus seinem Beteiligungsrecht, die er nach Art. 21 Abs. 1 lit. c BdBSt als Vermögensertrag zu versteuern hat. Die Besteuerung setzt voraus, dass der Verkäufer der Aktien die Teilliquidation der Gesellschaft selbst einleitet und er weiss oder wissen muss, dass die Mittel der Gesellschaft nicht mehr zugeführt werden (E. 2-5).
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Re...
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Regeste
Art. 9 Abs. 1 lit. c, Art. 33 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 lit. a, Art. 36 und 43 Abs. 1 aMWSTG; Mehrwertsteuer; Kundenbindungsprogramm; Abgabe von Treueprämien; Steuersatzberichtigung. Werden dem Kunden beim Einkauf im Ladengeschäft Punkte gutgeschrieben, die er später gratis gegen eine Treueprämie (Ware, Dienstleistung) einlösen kann, handelt es sich um eine Mehrleistung bei gleichbleibendem Entgelt. Es rechtfertigt sich, Einkauf und Prämienlieferung als zwei verschiedene Umsätze zu betrachten. Der Zweitumsatz (Abgabe der Treueprämie) führt zu keiner zusätzlichen Steuer, da die Mehrwertsteuer bereits beim Erstumsatz (Einkauf im Ladengeschäft) auf dem gesamten Entgelt berechnet worden ist. Vorbehalten bleibt die Steuersatzberichtigung, wenn Einkauf und Treueprämie verschiedenen Steue...