-
Regeste
Steuerprivileg nach Art. 6 des Bundesbahngesetzes. Steuerfreiheit bejaht für einen im Bahnhofareal liegenden, an einen Grosskunden der SBB vermieteten Lagerplatz und für die Dienstwohnung eines Vorarbeiters der Bahn.
****************************************
Regeste
Privilège fiscal inscrit à l'art. 6 de la loi fédérale sur les chemins de fer fédéraux. Exonération d'impôt admise pour une place de dépôt située sur le fonds où se trouve la gare et donné à bail à un client important des CFF, ainsi que pour le logement de service d'un contremaître des CFF.
****************************************
Regesto
Privilegio fiscale statuito dall'art. 6 della legge sulle Ferrovie federali svizzere. Esenzione fiscale ammessa per un piazzale di deposito, situato sul fondo ove si trova la staz...
... durch eine Rohrleitung oder ein privates Geleise mit der Bahnanlage verbunden werden. Die S...
-
...(Art. 56 Abs. 1 ZG) . Die Lagerhalterin oder der Lagerhalter muss die zugeführten, gestel..., wenn sie oder er ein immatrikuliertes privates Beförderungsmittel führt, für das Anlage C des ...
-
Regeste
Art. 2 ÜbBest. BV, Art. 22ter und Art. 31 BV; Einführungsgesetz zum ZGB und Bergregalgesetz des Kantons Nidwalden. 1. a) Bedeutung von Art. 667 ZGB: Anerkennung des Grundeigentums im Umfange der Eigentümerinteressen (E. 5c/bb). b) Verfügungsbefugnis des Kantons über den ausserhalb der Eigentümerinteressen stehenden Untergrund (E. 5d und e). c) Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen auf dem Gebiet des Atomrechts (E. 6b und c). d) Allgemeine Überlegungen zum Bergregal (E. 11b). Zur Berghoheit gehört auch die Kompetenz zur Abwehr von Beeinträchtigungen (E. 11c). 2. Das EGzZGB und das Bergregalgesetz, welche den Untergrund der Verfügungsgewalt des Kantons unterstellen und dessen Benützung konzessionspflichtig erklären, stehen mit der Sachenrechtsordnung des Bundes im Einkla...
...Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle NAGRA gegen Kanton Nidwalden...Das bedeutet, dass privates Eigentum nicht als Untergrund im Sinne des EGzZGB ...
-
... leistet primär Beiträge an die Kurse und Lager. Diese Beiträge sind u.a. abgestuft nach Anbieter... des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz ger...
-
Regeste
Art. 10 USG; Katastrophenschutz; Wegschaffungspflicht und Wiedereinlagerungsverbot von Chemikalien. 1. Art. 10 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) ist unmittelbar anwendbar; einer gestützt auf Art. 10 Abs. 4 und allenfalls Art. 39 Abs. 1 USG erlassenen bundesrätlichen Verordnung bedarf es nicht (E. 3). 2. Beim Katastrophenschutz darf die Behörde im Sinne einer vorläufigen Massnahme relativ undifferenzierte Anordnungen erlassen; diese sind aber alsdann innert nützlicher Frist nach dem neuen Erkenntnisstand zu präzisieren (E. 5a und 6).
****************************************
Regeste
Art. 10 LPE; protection contre les catastrophes; obligation d'évacuer des produits chimiques et interdiction d'en réentreposer. 1. L'art. 10 de la loi fédérale sur la protection d...
...März 1987 i.S. Oltner Lagerhaus- und Speditionsgesellschaft AG gegen Einwohnergeme... rechtssatzmässige Konkretisierung privates Verhalten hinreichend bestimmt steuern kann. Die B...
-
... (Ausserbetriebsetzung einer Dieselöl-Lageranlage,. aufschiebende Wirkung), hat sich ergeben:. A.- X...Als privates Interesse des Beschwerdeführers ist daher nur sei...
-
..." über ein von Dino Bellasi angelegtes privates Munitions- und Waffenlager, das die Bundespolizei ...Munition, für die Miete von Lager und Schulungsräumlichkeiten. und für zahlreiche ...
-
Regeste
Art. 22ter und 31 BV; Art. 75 Abs. 4 Bauordnung der Stadt Bern (BO); Schutz der Berner Altstadtsilhouette; öffentliches Interesse und Verhältnismässigkeit. 1. Kognition des Bundesgerichts bei der Interessenabwägung (E. 3) und Verhältnismässigkeit (E. 4). 2. Die Anwendung einer Vorschrift zum Schutze der Altstadt kann im Einzelfall zu einer Reduktion des nach der Zonenordnung zulässigen Bauvolumens führen, doch sind die Behörden verpflichtet, einem Bauherrn innert nützlicher Frist mitzuteilen, welches Ausmass sie mit dem Altstadtschutz vereinbar erachten. Die Anwendung städtebaulich-ästhetischer Schutzvorschriften darf im übrigen nicht zur Folge haben, dass das zonengemässe Nutzungsmass für ein Quartier oder ein Baugeviert generell ausser Kraft gesetzt wird (E. 5).
************...
... Beschwerdeführer macht geltend, sein privates Interesse an der Realisierung des Bauvorhabens üb... m2 Gewerbefläche, ein Atelier und ein Lagerraum von je rund 45 m2 sowie eine Einstellhalle für ze...
-
... liefern (es sei denn er hat keine mehr an Lager).59 Es scheint, dass sich, je nachdem wie eine Web... sind gegeben, wenn ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse besteht oder durch da...
-
... ist, sind die Voraussetzungen für privates Engagement in den staatlichen Infrastruktursektore... 26 NOGA-Klasse 63: Frachtumschlag, Lager, Spedition etc. . 27 Respektive 12,7 % der Beschä...