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Regeste
Art. 26-30, Art. 49a Abs. 1 und Abs. 3 lit. a sowie Art. 39 KG, Art. 25 VwVG; Gesuch um Erlass einer (Feststellungs-)Verfügung im Melde- und Widerspruchsverfahren bezüglich direkter kartellrechtlicher Sanktionen. Das Melde- und Widerspruchsverfahren nach Art. 49a Abs. 3 lit. a KG ist ein kartellrechtliches Sonderverfahren, das zu keinem eigenständigen Entscheid über die Zulässigkeit eines gemeldeten wettbewerbsrelevanten Verhaltens führt; es soll als Vorverfahren sui generis den Betroffenen in Konkretisierung der offen formulierten Gesetzesgrundlage eine eigene Einschätzung der Zulässigkeit der gemeldeten Wettbewerbsbeschränkung erlauben (E. 2-3.2). Zwar lässt Art. 25 Abs. 1 VwVG auch Feststellungsverfügungen über Rechte und Pflichten zu, die auf einem sich erst zukünftig verwir...
... geplanten DMIF um eine horizontale Preisabsprache handle, weshalb zu vermuten sei, dass der wirksame...
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... eine Wettbewerbsabrede (Preisabsprache) getroffen. Die erwähnte Stelle setzte tags darau...
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... ein, nicht aber als Preisabsprache, da die Preiskomponente zu klein ist. Diese Rechts...
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... in sittenwidriger Weise Preisabsprachen stattgefunden hätten, weil einzig zwei Personen m...
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...), liegt eine resultatsbezogene Preisabsprache vor. Hier hat der Unternehmer die Folgen von allf...
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..., dass anlässlich der Steigerung Preisabsprachen stattgefunden hätten, weil einzig die Beschwerdeg...
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... Gläubigerin der Forderung eine Preisabsprache getroffen habe, lägen nicht vor. Die Beschwerdef...
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Regeste
Einspruchsverfahren nach Art. 19 ff. EGG: grundsätzliche Anwendbarkeit (Art. 21 Abs. 1 lit. a und lit. b EGG); Einspruchsgründe der Spekulation und des Güteraufkaufs (Art. 19 Abs. 1 lit. a EGG). 1. Begriff des "gemischten Betriebs" im Sinne von Art. 10 lit. a und Art. 21 Abs. 1 lit. a EGG; erforderlich sind bestimmte zusätzliche Einrichtungen, derer ein herkömmliches landwirtschaftliches Gewerbe nicht bedarf (E. 6). 2. Ausschluss gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. b EGG; Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der verfolgte öffentliche Zweck hinreichend bestimmt sein und mit dem strittigen Geschäft in konkretem Zusammenhang stehen muss (E. 7). 3. Spekulation; die persönlichen Belange der am Verkauf interessierten Partei bleiben unerheblich. Frage offengelassen, ob einzig wegen eines übe...
...21 ff., S. 23). Dass solche Preisabsprachen in allgemeiner Hinsicht preistreibend wirken und z...