Pharmazeutisches Erzeugnis
-
Regeste
Art. 67 und 72 Abs. 2 PatG; patentrechtliche Unterlassungsklage, Beweis der Patentverletzung. 1. Voraussetzungen der Unterlassungsklage; Vermutung der Wiederholungsgefahr bei feststehender oder glaubhaft gemachter Patentverletzung (E. 2). 2. Glaubhaftmachen einer Patentverletzung im Fall, dass mehrere Verfahrenspatente zur Herstellung eines bekannten Erzeugnisses zusammen einen bestimmten Schutzbereich abdecken (E. 3). 3. Die Beweisvorschrift von Art. 67 Abs. 2 PatG führt im Gegensatz zu jener des ersten Absatzes nicht zu einer Umkehr der Beweislast, sondern beschränkt sich auf die Festsetzung bundesrechtlicher Beweisanforderungen (E. 4).
****************************************
Regeste
Art. 67 et 72 al. 2 LBI; action en cessation de l'acte fondée sur le droit des brevets, pre...
...bringt seit dem Jahre 1983 ein pharmazeutisches Präparat auf den Markt, das Doxycyclin enthält. ...
-
...1. Kein Mitgliedstaat erhebt für Erzeugnisse anderer Mitgliedstaaten, direkt oder indirekt, int... medizinische Behörde Pharmazeutisches Inspektorat. Sven Oftedals vei 6. N-0950 Oslo. S...
-
...ein Erzeugnis handelt, welches neu ist, auf einer erfinderischen...Sofern ein pharmazeutisches Produkt im Exportland patentiert ist, kann dessen ...