Personalstatut

  • Recevoir les alertes:
  • par courriel
    Vos coordonnées seront incorporées à un fichier informatique automatisé dont l'objet exclusif est de pouvoir répondre à votre abonnement. Ce fichier informatique est propriété exclusive de vLex Networks, S.L. et ne sera en aucun cas cédé à un tiers. L'envoi de votre inscription implique l'acceptation de la Politique de Protection de Données de vLex Networks, S.L.
  • par RSS
39 documents pour Personalstatut
  • ... Arbeitsverhältnisses unter das Personalstatut der Z.________. Im Arbeitsvertrag ist ausdrücklic...

  • Regeste Auf das Personalstatut einer juristischen Person anwendbares Recht. Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren (E. 2a). Das Personalstatut beurteilt sich nach dem Recht des Staates, wo die juristische Person ihren statutarischen Sitz hat und inkorporiert ist. Vorbehalten bleibt das Recht des tatsächlichen Verwaltungssitzes, wenn der statutarische Sitz fiktiv ist (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3). Anwendung schweizerischen Rechts, des Rechts am tatsächlichen Sitz, auf eine sogenannte Unterhaltsstiftung mit Sitz in Liechtenstein. Verneinung ihrer Rechtspersönlichkeit wegen Verstosses gegen Art. 335 ZGB (E. 4). **************************************** Regeste Droit applicable au statut personnel de la personne morale. Examen de la qualité de partie, dans le cadre ...

  • ...Richtet das Zentrum unter den im Personalstatut vorgesehenen Bedingungen ein eigenes Sozialversich...

  • Regeste Begehren ausländischer Gesellschaften, einer inländischen vorsorglich die Hinterlegung von Aktien zu befehlen; Streit um das anwendbare Recht. 1. Ob auf den Streit englisches Recht anzuwenden ist, weil das Massnahmebegehren sich auf eine in England begangene "fraudulent conspiracy" stützt, bestimmt sich nach den Regeln des schweizerischen internationalen Privatrechts (E. 1). Der behauptete Sachverhalt ist nach der lex fori zu beurteilen (E. 2). 2. Die ausservertragliche Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines Dritten untersteht dem Deliktsstatut, gleichviel ob der Dritte als Organ oder Hilfsperson gehandelt hat (E. 3). 3. Umstände, unter denen sich eine Gesellschaft weder auf ein Vertrags- noch auf ihr Personalstatut berufen kann, um gegen sie erhobene...

  • ...Dabei soll die Wahl des Personalstatuts die Grundlage für die Regelung des Personal-. ...

  • Regeste Art. 154 ff. IPRG. Auf das Personalstatut einer Gesellschaft anwendbares Recht. 1. Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren (E. 2). 2. Nach Art. 154 Abs. 1 IPRG ist für die Bestimmung des Personalstatuts einer Gesellschaft vom Recht des Staates auszugehen, wo sie inkorporiert ist (E. 4). Unter der Herrschaft des IPRG bleibt kein Raum für den Vorbehalt des fiktiven, zum Zweck der Gesetzesumgehung gewählten Sitzes (E. 5 und 6). Hingegen stellt die Vorbehaltsklausel des schweizerischen Ordre public (Art. 17 IPRG) für die Inkorporationstheorie eine allgemeine Schranke dar (E. 7). 3. Handlungsfähigkeit der Klägerin, einer Gesellschaft mit Sitz in Panama, im vorliegenden Fall bejaht (E. 8). **************************************** Regeste Art. 154 ss LDIP. Droit applica...

  • Regeste Internationales Privatrecht, Wirkungen eines ausländischen Konkurses. 1. Die Beziehungen zwischen Kommanditgesellschaft und Gesellschafter sowie deren Verantwortlichkeit gegenüber Dritten beurteilen sich nach dem Personalstatut der Gesellschaft (E. 1). 2. Tragweite des Grundsatzes der Territorialität des Konkurses (E. 2). 3. Anwendbares Recht bei der Abtretung von Forderungen und beim Schulderlass (E. 4 und 5). **************************************** Regeste Droit international privé, effets d'une faillite prononcée à l'étranger. 1. Les rapports entre la société en commandite et les associés, ainsi que leur responsabilité à l'égard des tiers, doivent être jugés d'après le statut personnel de la société (consid. 1). 2. Portée du principe de la territorialité de la faillite (co...

  • Regeste Der Umfang der Vertretungsmacht der Organe einer juristischen Person richtet sich nach dem die Handlungsfähigkeit derselben beherrschenden Personalstatut (Erw. 1). Die "Vertretungsbefugnis" des Art. 814 OR besagt trotz des Wortlauts nicht, welche Rechtshandlungen der Vertreter zulasten der Gesellschaft vornehmen darf, sondern welche er vornehmen kann (Erw. 2). Unter Rechtshandlungen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, sind alle Rechtshandlungen zu verstehen, die durch diesen nicht geradezu ausgeschlossen werden (Erw. 3). Das Selbstkontrahieren des Organs einer juristischen Person ist ohne Ermächtigung oder Genehmigung seitens eines über- oder nebengeordneten Organs nicht zulässig, wenn es die Gefahr einer Benachteiligung der juristischen Person in sich birgt....

  • ... ist und die kein eigenes Personalstatut nach Artikel 37 Absatz 3 BPG haben; . c. der Staat...

  • ... 37 Absatz 3 BPG ein eigenes Personalstatut haben soweit dieses Personalstatut dieser Verord...



Loading

ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Tous Droits Réservés.

Contenus dans vLex Suisse

Explorez vLex

Pour professionnels

Pour associés

Compagnie