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Regeste
Art. 52, Art. 53 Abs. 1 und Art. 71 Abs. 1 BVG; Art. 49 ff., Art. 35 und 50 Abs. 3 BVV 2 (in der bis 31. März 2000 gültig gewesenen Fassung), Art. 57 Abs. 1 und 2 BVV 2 (in der vom 1. Juni 1993 bis 31. März 2004 gültig gewesenen Fassung), Art. 58 BVV 2; Verantwortlichkeit der Kontrollstelle in Bezug auf Anlagen beim Arbeitgeber. Die Kontrollstelle hat in Bezug auf die Geschäftsführung der Vorsorgeeinrichtung nur eine Rechtmässigkeitsprüfung und nicht auch eine Zweckmässigkeitsprüfung vorzunehmen (E. 6.2.2).
Offengelassen, ob und inwieweit die Liquidität in der Regel einer Prüfung unterliegt (E. 6.2.3).
Kreditfinanzierte Vermögensanlagen sind nicht per se unzulässig (E. 6.2.6).
Offengelassen, ob an Stelle der effektiven Leistung der BVG-Beiträge auch eine Forderung der Vorsorg...
... der Kontokorrentschuld wusste, was den Bilanzwert besonders relevant machte. Die Umstände und die d...486). Das diesbezüglich passive Verhalten der Beschwerdegegnerin 2 stellt eine Ver...
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...42), . 3. passive Rechnungsabgrenzung, 4. Belastungen durch Fremdw...2. Abschnitt: Bilanzierung und Bewertung . Art. 49 Bilanzierungsgrundsätze ....
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.... 18 Verzicht des Ausweises der . Bilanzwerte. . 23 Erträge aus Transaktionen ohne zurechenbare...verbindlichkeiten . 102 . Passive Rechnungs-. abgrenzung . Finanzverbindlichkeiten ....
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... fund managers as well as exponents of passive funds. For private investors, the highlight will b... the fund-expert for the Economic Magazine "BILANZ". He is also a partner at BEVAG Better Value AG an...
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...Bilanz, Finanzierungs- und Mittelflussrechnung sowie ...PASSIVEN. Fremdkapital vorsorgliche Wertberichtigungen Spe...
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... dem Revisionsbericht und, wenn der Bilanzstichtag mehr als sechs Monate zurückliegt, über eine Zwi.... 6. Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander...
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Regeste
Art. 6 BankG; Aufstellung und Veröffentlichung der Jahresrechnung. Ausweispflicht für einen Zuschuss à fonds perdu des Alleinaktionärs einer Bank. 1. Aufsichtsbefugnisse der Eidg. Bankenkommission (Art. 23ter BankG, Art. 6 BankG; E. 2 u. 8). 2. Gliederung der Jahresrechnung (Art. 6 BankG, Art. 23-25 BankV; E. 3). 3. Wann liegt ein in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisender Debitorenverlust (E. 4a), wann ein zu verbuchender Ertrag (E. 4b) vor? 4. Unzulässigkeit der Kompensation wirtschaftlich sich entsprechender Aufwand- und Ertragspositionen (E. 5). 5. Verhältnis zwischen Geschäftsbericht und Jahresrechnung (E. 7).
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Regeste
Art. 6 LB; établissement et publication des comptes annuels. Obligation de faire apparaître dans les comptes...
...2). Schliesslich durften die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffe...der sich gegenüberstehenden hohen Passiven und geringen freien Aktiven der N. & Co. war prakt...
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...Die Jahresrechnung besteht aus der Bilanz, der Betriebsrechnung und dem Anhang. Sie enthält...1 BVG) . Die Aktiven und die Passiven sind nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung...
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... auf eine kaufmännische und technische Bilanz mit Erläuterungen abstützen, aus denen die tats..., vermindert um Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung und Arbeitgeberbeitragsreserv...
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...b. die Erfolgsrechnung; . c. die Bilanz; . d. den Anhang. . Art. 7 Finanzierungs- und Mitt... Verpflichtungen und das Eigenkapital (Passiven) aus. . 2 Die Vermögenswerte werden in Finanz- ...