Organisation des Verkehrs
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... Hoheitsgebiet und die Kontrolle dieses Verkehrs durch die schweizerischen Behörden wie folgt zu r...
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Regeste
Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 2). Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Privaten (E. 3a), der schweizerischen Gemeinden (E. 3b) und der deutschen Gemeinwesen im Lärmeinflussbereich des Flughafens Zürich (E. 3c) sowie der Vereinigungen (E. 3d). Kognition des Bundesgerichts, zulässige Rügen (E. 4a). Rüge der Völkerrechtsverletzung, Voraussetzung der Bestimmtheit und unmittelbaren Anwendbarkeit der angerufenen völkerrechtlichen Bestimmungen (E. 4b). Unzulässigkeit der Anrufung ausländischen Rechts (E. 4c). DIE LUFTFAHRTRECHTLICHEN KONZESSIONSVERFAHREN FÜR DEN BAU UND BETRIEB VON FLUGHÄFEN Bau-, Betriebs- und Rahmenkonzessionsverfahren, Entwicklung der Regelung auf Gesetzes- und Verordnungsstuf...
... Kanton Zürich und Eidgenössisches Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (Verwaltungsger... (VCS) zu den gesamtschweizerischen Organisationen, die im Sinne von Art. 55 USG beschwerdeberechtigt...
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Regeste
Art. 39 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (EBG); Begriff des Bahnnebenbetriebes im Zürcher S-Bahnhof Stadelhofen. 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichtes (E. 4). 2. Nachdem weder das Bundesamt für Verkehr noch das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement die Frage der Öffnungszeiten der umstrittenen Geschäfte nach Art. 39 Abs. 3 EBG beurteilt haben, kann das Bundesgericht nur die Auslegung von Art. 39 Abs. 1 EBG prüfen (E. 5). 3. Zur Auslegung des Begriffes des Bedürfnisses des Bahnbetriebes und des Verkehrs nach Art. 39 Abs. 1 EBG ist auf die Art, Lage und Grösse des Bahnhofs sowie auf die Zusammensetzung der ihn frequentierenden Bahnkundschaft abzustellen. Der Bahnnebenbetrieb ist - neben traditionell anerkannten Einrichtungen (E. 6) oder heuti...
... und eine bestimmte, kioskartige Organisation (Schnell-/Selbstbedienung ohne grössere Kundenber...
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... in der Gestaltung ihrer Lehre, ihrer Organisation und ihres Kultes. 2 Die Religionsgemeinschaften d...§ 49. 9. Verkehrswesen. 1 Der Kanton und die Gemeinden ordnen das Verkeh...
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...Dr. Peter Ettler,. 41. Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), vertreten durch. Rechtsanw... Privatpersonen, Gemeinwesen, Organisationen und Vereinigungen Verwaltungsbeschwerde bei der ei...
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... 2.4 Änderungen in der Organisation der obersten Gerichtsbarkeit 4242. 2.4.1 Integrat... 2.6.3 Regelung des elektronischen Verkehrs im Verfahrensbereich 4261. 2.6.3.1 Elektronischer...
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... in der Gestaltung ihrer Lehre, ihrer Organisation und ihres Kultes. 2 Die Religionsgemeinschaften d...§ 49. 9. Verkehrswesen. 1 Der Kanton und die Gemeinden ordnen das Verkeh...
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... Überwachung: die Herausgabe der Verkehrs- und Rechnungsdaten der zurückliegenden sechs Mon... Engineers): gemeinnützige Organisation, die die Veröffentlichung der Normen, die von den...
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... in der Gestaltung ihrer Lehre, ihrer Organisation und ihres Kultes. 2 Die Religionsgemeinschaften d...§ 49. 9. Verkehrswesen. 1 Der Kanton und die Gemeinden ordnen das Verkeh...
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... in der Gestaltung ihrer Lehre, ihrer Organisation und ihres Kultes. 2 Die Religionsgemeinschaften d...§ 49. 9. Verkehrswesen. 1 Der Kanton und die Gemeinden ordnen das Verkeh...