Organisation administrative
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Regeste
Administrative Aufsicht des Bundesgerichts (Art. 1 Abs. 2 BGG); Prüfungsgegenstand. Eine unzulängliche Organisation oder Durchführung der Koordination der Rechtsprechung fällt in die aufsichtsrechtliche Kompetenz des Bundesgerichts, namentlich die Frage, ob die Rechtsprechung gemäss Geschäftsreglement durchgeführt wird und zweckmässig organisiert ist. Frage offengelassen, inwieweit die Einheitlichkeit der Rechtsprechung als solche Prüfungsgegenstand der Aufsichtsbeschwerde ans Bundesgericht sein kann (E. 4.2).
Gegenstandslosigkeit der Aufsichtsbeschwerde, da das Bundesverwaltungsgericht den Mangel erkannt und das Koordinationsproblem gelöst hat (E. 4.2).
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Regeste
Surveillance administrative exercée par le Tribunal fédéral (art. 1 al. 2 L...
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Regeste
Art. 74 und 75 IVG; Art. 108 ff. IVV; Art. 129 Abs. 1 lit. c OG: Beiträge an Dachorganisationen der privaten Invalidenhilfe und an Ausbildungsstätten für Fachpersonal der beruflichen Eingliederung. Das Bundesrecht räumt den Dachorganisationen und den Ausbildungsstätten für Fachpersonal einen Rechtsanspruch auf Beiträge ein, sodass auf eine die Bewilligung oder Verweigerung solcher Beiträge betreffende Verwaltungsgerichtsbeschwerde einzutreten ist. Die Verwaltungspraxis, wonach eine Organisation nur unter der Voraussetzung Beiträge beanspruchen kann, dass mindestens die Hälfte der geleisteten Arbeitsstunden einer Aufgabe im Sinne von Art. 74 Abs. 1 lit. a-d IVG gewidmet ist oder dass mindestens die Hälfte der "Klientschaft" aus behinderten Personen besteht, hält sich im Rahmen d...
... à l'appréciation de l'autorité administrative. LesBGE 129 V 226 S. 230. termes utilisés par le ...
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Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK; kantonale Organisations- und Verfahrenshoheit. Das Recht des Einzelnen auf einen unabhängigen Richter, der Nutzungspläne, soweit sie einen Enteignungstitel schaffen, umfassend auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen kann, ist bundesrechtlich verbindlich und rechtfertigt einen Eingriff in die kantonale Organisations- und Verfahrenshoheit durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtes selbst dann, wenn es die Stimmberechtigten des Kantons im Rahmen einer Gesetzesrevision abgelehnt haben, die kantonale Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen solche Pläne zuzulassen (E. 3).
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Regeste
Art. 6 ch. 1 CEDH; souveraineté cantonale en matière d'organisation administrative et de procédure judiciaire. Lorsqu'un plan d'affectation confère le...
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