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... Download und damit zu einer Kopie auf dem Rechner führte. Der Nutzer hielt dadurch gleichzeitig die... Website sei vergleichbar mit einer legalen Online-Shopping-Plattform. 3.3 Das Bundesgericht legt sei...
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... auf einem schweizerischen Rechner liegt; . b. eine Sperrempfehlung an die schweizeri... auf die Daten mittels Abrufverfahren (Online-Zugriff) haben: a. die BKP, die Abteilungen Einsa...
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Regeste
Art. 2 und 5 lit. c UWG; Übernahme der auf einer fremden Internet-Plattform erscheinenden Immobilien-Inserate; Unlauterkeit der Ausbeutung fremder Leistungen. Ausbeutung fremder Leistungen als Fallgruppe unlauteren Verhaltens im Sinne von Art. 2 UWG (E. 3). Die Unlauterkeit der Verwertung fremder Arbeitsergebnisse oder Leistungen wird in Art. 5 lit. c UWG durch die Art und Weise der Übernahme definiert; Voraussetzungen einer unzulässigen Verwertung (E. 4). Systematische Daten-Übernahme als unlauteres Verhalten im Sinne von Art. 2 UWG (E. 5)-
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Regeste
Art. 2 et 5 let. c LCD; reprise des annonces immobilières paraissant sur le site internet d'un tiers; caractère déloyal de l'exploitation des prestations d'autrui. L'exploitation des prestat...
... und Berufungsklägerin 5) betreiben Online-Plattformen im Internet, auf denen sie Immobilien-..., systematisch Daten von diesen Rechnern zu kopieren, auf eigene Rechner zu übertragen und...
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...Politische Informationen werden vermehrt online angeboten und bezogen. Die Parteien stehen genauso...Daten zu einem falschen Rechner zu lotsen. Der externe Datenaustausch könnte so m...
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Regeste
Art. 29 Abs. 2 ZGB; Namensschutz. Verwendung eines Städtenamens in einer Internet-Adresse durch eine Privatperson. Wann stellt die Verwendung eines fremden Namens in einer Internet-Adresse eine unbefugte Namensanmassung nach Art. 29 ZGB dar? Erscheinungsformen der Verwechslungsgefahr in diesem Zusammenhang (E. 5). Ist der Städtename als solcher, wie vorliegend der Name Luzern ohne den Zusatz "Stadt", für ein Gemeinwesen individualiserungs- und kennzeichnungskräftig, kann es ihn namensrechtlich für sich in Anspruch nehmen (E. 6). Es darf von einer Gemeinde grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie unter einer Internet-Adresse auftritt, in der ihrem Namen der Zusatz "Stadt" oder "Gemeinde" beigefügt ist (E. 7.2.3). Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Domain...
... jeder an das Internet angeschlossene Rechner identifiziert werden und externe Daten empfangen k...Ebenso wenig besteht ein Online-Schiedsgericht für Streitigkeiten über ".ch"-Dom...
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... 78 Prozent der Konsumenten beim Onlineeinkauf weniger sicher als bei herkömmlichen Einkäufen. ... Transaktion eine Datenspur mit Rechneradresse, Datum, Zeit, Aktion und Zugriffsobjekt zur Folge....
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... drahtlosen Übertragungen zwischen Rechnern und peripheren Geräten (beispielsweise Drucker, T... 215 Unter diese Kategorie fallen auch Online-Wetten (Art. 42 des Bundesgesetzes vom . 8. Juni ...