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Regeste
Öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Immissionenschutz. Legitimation der Nachbarn zur staatsrechtlichen Beschwerde bei Verweigerung des öffentlichrechtlichen Schutzes (Erw. 1). Verhältnis zwischen öffentlichrechtlichem und privatrechtlichem Immissionenschutz (Erw. 3). Auslegung des § 1 des solothurn. Gesetzes vom 6. Mai 1882 über öffentliche Gesundheitspflege, der den Staat und die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, "zum Zweck der möglichsten Abhaltung und Beseitigung gesundheitsschädlicher Einflüsse die nötigen Massnahmen zu treffen". Begriff der Gesundheitsschädlichkeit. Anwendung auf die von einer Geflügelmastfarm ausgehenden Staub- und Geruchsimmissionen (Erw. 4 und 5).
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Regeste
Protection de droit public et de droit privé...
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.1 vom 28. Juni 1979 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. April 1978 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 11 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 , in...
...Art. 1. 1 Dieses Gesetz regelt die öffentliche Gesundheitspflege und die Gesundheitspolizei. 2 Vo...
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.1 vom 28. Juni 1979 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. April 1978 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 11 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 , in...
...Art. 1. 1 Dieses Gesetz regelt die öffentliche Gesundheitspflege und die Gesundheitspolizei. 2 Vo...
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.1 vom 28. Juni 1979 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. April 1978 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 11 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 , in...
...Art. 1. 1 Dieses Gesetz regelt die öffentliche Gesundheitspflege und die Gesundheitspolizei. 2 Vo...
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.1 vom 28. Juni 1979 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. April 1978 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 11 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 , in...
...Art. 1. 1 Dieses Gesetz regelt die öffentliche Gesundheitspflege und die Gesundheitspolizei. 2 Vo...
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.1 vom 28. Juni 1979 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. April 1978 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 11 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 , in...
...Art. 1. 1 Dieses Gesetz regelt die öffentliche Gesundheitspflege und die Gesundheitspolizei. 2 Vo...
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.1 vom 28. Juni 1979 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. April 1978 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 11 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 , in...
...Art. 1. 1 Dieses Gesetz regelt die öffentliche Gesundheitspflege und die Gesundheitspolizei. 2 Vo...
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.1 vom 28. Juni 1979 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. April 1978 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 11 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 , in...
...Art. 1. 1 Dieses Gesetz regelt die öffentliche Gesundheitspflege und die Gesundheitspolizei. 2 Vo...
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.1 vom 28. Juni 1979 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. April 1978 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 11 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 , in...
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.1 vom 28. Juni 1979 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 4. April 1978 2 Kenntnis genommen und erlässt in Ausführung von Art. 11 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 , in...
...Art. 1. 1 Dieses Gesetz regelt die öffentliche Gesundheitspflege und die Gesundheitspolizei. 2 Vo...