-
..., Oberzolldirektion, die Nutzfahrzeuge der X.________ AG für die leistungsabhängige Sch...
-
...August 2001 (Erneuerung). - NAW Nutzfahrzeuge AG, 9320 Arbon Teilefertigung Halle 3. 36 M. 10....
-
...August 2001 (Erneuerung). - NAW Nutzfahrzeuge AG, 9320 Arbon. Teilefertigung Halle 3. 36 M. 10...
-
... Erhebungsgegenstand: Inländische Nutzfahrzeuge; . Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und A...
-
Regeste
Art. 85 BV; Art. 7 und 8 SVAG; Art. 14 SVAV (Fassung vom 12. September 2007); Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gestützt auf den vom Bundesrat per 1. Januar 2008 erhöhten Abgabetarif. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung der LSVA in Verfassung (E. 2.1), Gesetz (E. 2.2) und Verordnung (E. 2.3). Vereinbarkeit der streitigen Tariferhöhung (E. 3) mit dem Landverkehrsabkommen (E. 4.1); Verhältnis zwischen der Kostendeckungsvorgabe gemäss Art. 7 SVAG und der Delegationsnorm von Art. 8 SVAG (E. 4.2).
Zulässige Mitberücksichtigung der vom Schwerverkehr bei den übrigen Verkehrsteilnehmern verursachten Stauzeitkosten als externe Kosten im Sinne der gesetzlichen Konzeption der LSVA (E. 5).
Nicht zu beanstandende Berechnung der Kosten zulasten der Allgemeinhei...
..., Oberzolldirektion, zwei Nutzfahrzeuge des ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (im ...
-
...- Nachrüstung von kommunalen Nutzfahrzeugen mit Entstickungssystemen (UTF Nr. 162) . Bei einem...
-
..., Oberzolldirektion, die Nutzfahrzeuge der Y.________ SA für die leistungsabhängige Sch...
-
Regeste
Betriebseinschränkungen zur Vermeidung unnötiger Immissionen; Art. 11 Abs. 2 und 3, Art. 12 Abs. 2 und Art. 16 Abs. 1 USG. Wird ein Baubewilligungs- oder ein Entscheid über Lärmschutzmassnahmen beim Bundesgericht wegen Verletzung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und des kantonalen Baurechts angefochten, so sind sowohl Verwaltungsgerichts- als auch staatsrechtliche Beschwerde zu erheben (E. 1). Betriebseinschränkungen zur Vermeidung unnötiger Immissionen können gegenüber bestehenden ortsfesten Anlagen direkt gestützt auf Art. 16 Abs. 1, Art. 11 Abs. 2 und 3 sowie Art. 12 Abs. 2 USG verfügt werden (E. 3). Prüfung der im einzelnen angeordneten Massnahmen (E. 6).
****************************************
Regeste
Restrictions imposées à une exploitation en vue d'éviter des i...
...bb) Die Standplätze für Nutzfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht, mit. folgenden Ausnahme...
-
Regeste
Finanzierungsleasingvertrag. Begriff (E. 4a und b). 2. Leasingverträge über Fahrzeuge müssen bald zum Finanzierungs-, bald zum Konsumgüterleasing gezählt werden. Entscheidend für die je entsprechende Zuweisung ist, ob es sich um Nutzfahrzeuge, die gewerblichen Zwecken dienen, oder um Personenwagen handelt (E. 4a und 5a). 3. Unterstellung eines Finanzierungsleasingvertrages unter das Abzahlungsrecht? Frage offengelassen (E. 5a-c). 4. Ein Finanzierungsleasingvertrag verschafft in der Regel dem Leasingnehmer wirtschaftlich die Stellung eines Eigentümers, belässt jedoch der Leasinggesellschaft das rechtliche Eigentum am Leasingobjekt zur Sicherung ihrer Forderung. Das trifft auf den vorliegenden Fall zu, namentlich wegen fehlender Veräusserungsabsicht auf seiten der Leasinggesel...
-
... Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge relevant. Sie erlaubt den Mitgliedstaaten, f...