-
Regeste
Qualitativer Waldbegriff (Bestockung von weniger als 800 m2, spitzwinklige Einbuchtung in das Waldareal). Begriff des Waldbaumes (Strobe, Rosskastanie). Begriff des Niederwaldes. Art. 2, 22 WaG, Art. 1 WaV, Art. 2 des Kantonalen Waldgesetzes (KWaG), Art. 25 Abs. 2 der Vollziehungsverordnung dazu (KWaV). Hat eine Bestockung von weniger als 800 m2 Waldqualität, ist sie als Wald auszuscheiden, selbst wenn das kantonale Recht die Mindestfläche dafür auf 800 m2 ansetzt (E. 2). Eine spitzwinklige Einbuchtung in den Wald ist nach den insoweit mit dem qualitativen Waldbegriff des Bundesrechts übereinstimmenden Bündner Richtlinien zum Waldareal zu zählen (E. 6). Begriff des Waldbaumes im Sinne von Art. 2 Abs. 1 WaG. Anwendung auf Strobe und Rosskastanie (E. 7, 8). Beurteilung der konkre...
-
...nel distretto di Goms: i Comuni di Niederwald, Oberwald, Ulrichen, 4. nel distretto di Leuk: i C...
-
... Hochwald 10 m und gegenüber Niederwald 5 m. Diese Abstände entfalten jedoch bei Quartier...
-
... VS, Gluringen VS, Blitzingen VS, Niederwald VS, Bellwald VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunk...
-
..., da ein Wuchszusammenhang auch bei Niederwald vorliegen könne. Trotzdem sei es nicht von vornhe...
-
... Christa 1960 Journaliste indépendante Niederwald Fribourg 2'974 4 Aebischer Schwartz . Micheline . ...
-
..., da ein Wuchszusammenhang auch bei Niederwald vorliegen könnte (vgl. BGE 124 II 165 E. 11 S. 17...
-
...- 10-16186 / 100891 . Gomina AG, 3989 Niederwald. Produktion. wirtschaftlich unentbehrliche Betrie...
-
... Christa 1960 Journaliste indépendante Niederwald Fribourg 2'974 4 Aebischer Schwartz . Micheline . ...
-
Regeste
Fischerei- und naturschutzrechtliche Bewilligung sowie Rodungsbewilligung für den Bau des Kraftwerkes Pradella, Ausnahmebewilligung nach Art. 22 NHG und Ersatzmassnahmen im Sinne von Art. 18 Abs. 1ter NHG im Falle der Rodung von Ufervegetation. 1. Die am 1. Januar 1985 mit dem USG in Kraft getretenen natur- und heimatschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich Uferbereiche (Auenvegetationen usw.) sind sowohl im Verfahren betreffend die fischerei- und naturschutzrechtliche Bewilligung als auch in demjenigen betreffend Rodungsbewilligung anzuwenden. Eine fischerei- und naturschutzrechtliche Veränderung, die eine Ufervegetation betrifft, bedarf genauso wie eine Rodung im forstpolizeilichen Sinne, die Wald mit Auencharakter betrifft, noch zusätzlich einer Ausnahmebewilligung nach Art....
... der Rodungsflächen in Hochwald und Niederwald dem erweiterten Schutz von Uferbereichen, Auenvege...