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Regeste
Art. 29, 30 Abs. 1 und Art. 191c BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Ablehnung der Mitglieder einer Strafkammer des Obergerichts im Berufungsverfahren. Die richterliche Einwirkung auf den Vertreter des Angeklagten, um diesen zum Rückzug der Berufung zu veranlassen, ist unzulässig (Bestätigung von BGE 134 I 238; E. 2.2).
Es bestehen keine Anhaltspunkte für den Anschein der Befangenheit bei den übrigen Mitgliedern der Strafkammer (E. 2.5). Eine Gerichtspraxis, die den Anforderungen an den verfassungsmässigen Richter und die richterliche Unabhängigkeit nicht entspricht, kann den Anschein der Befangenheit aller Mitglieder eines Spruchkörpers begründen (E. 2.6.4).
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Regeste
Art. 29, 30 al. 1 et art. 191c Cst., art. 6 par. 1 CEDH; récusation en procédure ...
...Der amtende Richter soll ein "echter Mittler" sein, und der "Rechtsuchende soll sich beim Richt...
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Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV; Laienrichter. Es besteht kein verfassungsmässiger Anspruch auf einen juristisch gebildeten Richter (E. 4).
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Regeste
Art. 30 al. 1 Cst.; juge laïc. Il n'y a pas de droit constitutionnel à un juge bénéficiant d'une formation juridique (consid. 4).
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Regesto
Art. 30 cpv. 1 Cost.; giudice laico. Non sussiste alcun diritto costituzionale ad un giudice con una formazione giuridica (consid. 4).
... vorliegen, die ihn nicht mehr als rechten Mittler, sondern als voreingenommen oder befangen erschein...
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... 11502 Stöckplanggen Schübelbach 11503 Mittler-Brunniberg Ingenbohl 11504 Stapfenplangg Riemenst...
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... 11502 Stöckplanggen Schübelbach 11503 Mittler-Brunniberg Ingenbohl 11504 Stapfenplangg Riemenst...
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... 11502 Stöckplanggen Schübelbach 11503 Mittler-Brunniberg Ingenbohl 11504 Stapfenplangg Riemensta...
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... zwischen Staat und Gesellschaft, als "Mittler" zwischen Volk und Behörden hervorgehoben (Wolf L...
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... bedeutet, dass der Richter als echter Mittler auftritt, d.h. den Parteien gleich gegenübertritt...
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Regeste
Art. 20, 32 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, Art. 52 BEHG; Art. 15, 27 und 31 BEHV-EBK; Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots an die Minderheitsaktionäre einer Gesellschaft gestützt auf eine gruppeninterne Übertragung von Aktien ("Quadrant AG"). Die Eidgenössische Bankenkommission ist an eine Einschränkung des Verfahrensgegenstandes durch die Übernahmekommission nicht gebunden (E. 2). Wird beim Erwerb der Stimmrechte in gemeinsamer Absprache mit Dritten gehandelt, bestimmt sich eine allfällige Angebotspflicht für die Gruppe und die einzelnen Aktionäre bzw. Untergruppen je getrennt, was intertemporalrechtlich dazu führt, dass gegebenenfalls unterschiedliche Grenzwerte zu beachten sind (E. 5). Ein Handeln in gemeinsamer Absprache mit Dritten setzt eine minimale ...
... von vornherein nicht als unparteiische Mittler, sondern eher als Gegenpartei gegenüber und sind ...
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... steht, die ihn nicht mehr als "rechten Mittler" erscheinen lassen; der Anschein einer Befangenhei...
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... Rotbach/Grundmoos Entlebuch 1994 3408 Mittler Risch Entlebuch 1996 3409 Ober Lauenberg Entlebuc...