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... hin zur gewerblich-industriellen Massenproduktion andererseits. Die genannten, im damaligen Landwirt...
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Regeste
Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, SR 916.344; Stallbauverordnung, SR 916.016); materielle Enteignung. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts (E. 1). 2. Rechtmässigkeit der Höchstbestandesvorschriften (E. 4). 3. Die Eigentumsgarantie stellt nur so weit eine rechtliche Grundlage für Entschädigungsansprüche dar, als unmittelbar Befugnisse aus dem Eigentum beschränkt werden. Das ist bei der - wirtschaftslenkenden - Beschränkung der Befugnis zur Haltung von Nutztieren nicht der Fall; Frage offengelassen hinsichtlich der Nutzung der Stallbauten (E. 5). 4. Verneinung von Ansprüchen aus materieller Enteignung im Lichte der Wirtschaftsverfassung (E. 6a, 6b, 9b) und anhand der Kriterien der Eingriffsintensität (E. 7), der Zielrichtung des Eingriffs (E. 8), ...
... hin zur gewerblich-industriellen Massenproduktion festzustellen (Bericht der Kommission des National...
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... bodenunabhängige, industrielle Massenproduktion. Der Familienbetrieb ist als Begriff in der BV nic...
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Regeste
Art. 55 OR. Haftung des Geschäftsherrn für Schäden aus Produktemängeln. 1. An den Befreiungsbeweis des Geschäftsherrn sind auch dann erhöhte Anforderungen zu stellen, wenn die Arbeit der Hilfspersonen als solche nicht gefährlich ist, Fehler bei der Herstellung des Produktes aber zu einer Gefahr für Personen, die es bestimmungsgemäss verwenden, führen können (E. 2b). 2. Die vom Geschäftsherrn gemäss Art. 55 Abs. 1 OR verlangte Sorgfalt beschränkt sich nicht auf richtige Auswahl, Überwachung und Instruktion der Hilfspersonen, sondern der Geschäftsherr hat darüber hinaus für eine zweckmässige Arbeitsorganisation und nötigenfalls für die Endkontrolle seiner Erzeugnisse zu sorgen, wenn damit eine Schädigung Dritter verhindert werden kann (E. 3a). 3. Ist eine Endkontrolle der Produkt...
... bei der industriellen Massenproduktion seien derart kompliziert und für einen Aussensteh...
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Regeste
Unterstellung: Decolletageateliers sind Fabriken im Sinne des FG und sind diesem unterstellt, wenn sie 3 Arbeiter und mehr beschäftigen.
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Regeste
Assujettissement: Les ateliers de décolletage sont des fabriques au sens de la loi fédérale sur le travail dans les fabriques et cette loi leur est applicable lorsqu'ils occupent trois ouvriers ou plus.
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Regesto
Assoggettamento: I laboratori di "décolletage" sono fabbriche a'sensi della legge federale sul lavoro nelle fabbriche e sottostanno a questa legge quando occupano tre o più operai.
... soweit sie nicht ausgesprochene Massenproduktion ist, in der Regel in Serien von einer Mehrzahl gle...