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Regeste
Art. 42 Abs. 1, Art. 43, 47 und 126 Abs. 3 AuG; partieller Familiennachzug. Altrechtliche Bestimmungen zum Nachzug eines im Ausland lebenden Kindes durch einen sich in der Schweiz aufhaltenden Elternteil - partieller Familiennachzug - (E. 4.1). Neues Recht: Wortlaut, Entwicklungsgeschichte, Praxis und Rechtsprechung der Bundesbehörden, Auslegung durch die Lehre (E. 4.2-4.6). Das neue Recht mit seiner fristbezogenen Regelung stellt eine Abkehr von den restriktiven Bedingungen dar, welche unter der Herrschaft der altrechtlichen Ordnung von der Rechtsprechung aufgestellt wurden; gleichwohl bedeutet die Einhaltung der für das Einreichen eines Familiennachzugsgesuches festgesetzten Fristen nicht, dass diesem automatisch zu entsprechen wäre; weitere zu berücksichtigende Gesichtspunkte...
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Regeste
Art. 51 Abs. 2 OR und Art. 72 VVG; Regressrecht des Schadensversicherers gegenüber einem kausal Haftpflichtigen. Der Versicherer, der den Ersatz des Schadens aus Vertrag übernommen hat, ist ein aus Vertrag Haft- bzw. Ersatzpflichtiger und kann gegenüber demjenigen, der für den Schaden ohne Verschulden aufgrund einer Gesetzesvorschrift (kausal) haftet, keinen Rückgriff nehmen bzw. muss sich selber einem allfälligen Rückgriff durch den kausal Haftenden, der Entschädigung geleistet hat, stellen. Ablehnung einer Praxisänderung im heutigen Zeitpunkt (E. 4).
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Regeste
Art. 51 al. 2 CO et art. 72 LCA; droit de recours de l'assureur envers un tiers assumant une responsabilité causale. L'assureur qui prend en charge la réparation du dommage en vert...
...Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist der Versicherer, der den Er...
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Regeste
Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative auf öffentlichem Grund; Gemeindeautonomie. Zulässigkeit der Autonomiebeschwerde (E. 1).
Die Begriffe des schlichten und gesteigerten Gemeingebrauchs sind kantonalrechtlich bestimmt; Umschreibung in Praxis und Lehre; es verletzt die Gemeindeautonomie nicht, in den umstrittenen Unterschriftensammlungen keinen gesteigerten Gemeingebrauch zu erblicken und eine Bewilligungspflicht zu verneinen (E. 3).
Es besteht weder hinsichtlich der Wahrnehmung politischer Rechte noch zum Schutze von andern Grundrechtsausübungen ein hinreichendes verfassungsrechtliches Interesse, die umstrittenen Unterschriftensammlungen einer Bewilligungspflicht zu unterstellen (E. 4).
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Regeste
Récolte de signatures pour une...
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Regeste
Art. 394 ff. OR; Arztvertrag; Sterilisationsfehler; Haftung für die Unterhaltskosten des (ungeplanten) Kindes der Patientin. Stand der Lehre zum Vorliegen eines Schadens aufgrund der Belastung der Eltern mit den Unterhaltskosten des Kindes nach fehlgeschlagener Sterilisation (E. 3.3). Vorliegen einer unfreiwilligen Vermögensverminderung (E. 4.1). Unbegründetheit der gegen die Ersatzfähigkeit der Unterhaltskosten vorgebrachten Argumente (E. 4.2-4.8).
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Regeste
Art. 394 ss CO; contrat de soins médicaux; stérilisation omise; responsabilité pour les frais d'entretien de l'enfant (non planifié) de la patiente. Etat de la doctrine quant à l'existence d'un dommage du fait que les parents doivent assumer les frais d'entretien de l'enfant à la sui...
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Regeste
Art. 30c Abs. 6 und Art. 30d Abs. 5 BVG; Art. 331e Abs. 6 und 8 OR; Art. 22 FZG; Art. 122 ZGB. Ein während der Ehe realisierter Verlust auf dem Vorbezug ist bei der Ermittlung der Austrittsleistung nicht zu berücksichtigen (E. 3).
Regeste
Art. 30c BVG; Art. 22 Abs. 2 FZG; Art. 122 ZGB. Tragung des Zinsausfalls auf dem Vorbezug. Hinweis auf die in der Lehre vertretenen Auffassungen (E. 4.1 und 4.2). Die bei Eheschliessung vorhandene Austrittsleistung ist jedenfalls bis zum Zeitpunkt des Vorbezugs zu verzinsen und danach im Umfang des Restguthabens, soweit dieses kleiner ist als die bis zum Vorbezug aufgezinste Austrittsleistung bei Heirat (E. 4.3).
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Regeste
Art. 30c al. 6 et art. 30d al. 5 LPP; art. 331e al. 6 et 8 CO; art. 22 LFLP; art. ...
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Regeste
Einberufung einer Generalversammlung einer Aktiengesellschaft durch den Richter (Art. 699 Abs. 4 OR). In der Lehre ist umstritten, welche Befugnisse dem Richter gemäss Art. 699 Abs. 4 OR zustehen. Unter Berücksichtigung der praktischen Bedürfnisse hat sich das Bundesgericht der Meinung der herrschenden Lehre angeschlossen, nach welcher der Richter berechtigt ist, die Generalversammlung - insbesondere wenn Gefahr in Verzug ist - selbst einzuberufen, wenn der Verwaltungsrat einem Begehren der in Art. 699 Abs. 3 OR genannten Aktionäre nicht nachkommt; die Einschaltung des Verwaltungsrats oder einer neutralen Drittperson ist nicht erforderlich (E. 2 und 3).
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Regeste
Convocation par le juge de l'assemblée générale d'une société anonyme (art. ...