Lebenshaltungskosten

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340 documents pour Lebenshaltungskosten
  • ... in den generellen Lebenshaltungskosten geschlossen werden. In der Tat ist nicht einsichti...

  • Regeste Art. 12 Abs. 2 OHG; Bemessung der Genugtuung; Berücksichtigung der tieferen Lebenshaltungskosten bei ausländischem Wohnsitz des Opfers. Zur Bemessung der Genugtuung nach Art. 12 Abs. 2 OHG sind die zivilrechtlichen Grundsätze sinngemäss heranzuziehen (E. 2a). Von der Regel, wonach die Genugtuung unabhängig von den Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Berechtigten festzusetzen ist, darf nur in besonderen Fällen abgewichen werden (E. 2b). Die Genugtuung für ein in der Vojvodina lebendes Opfer darf angesichts der dortigen markant tieferen Lebenshaltungskosten gekürzt werden (E. 3). Die Reduktion darf aber nicht schematisch im gleichen Verhältnis erfolgen, in dem Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Ansprechers tiefer sind als in der Schweiz (E. 4a). Reduktion der Genugtuung um die...

  • Regeste Art. 213 Abs. 1 lit. a und b, Art. 214 Abs. 2 DBG, Art. 11 Abs. 1 StHG, Art. 37 Abs. 3 DStG/FR; Steuererleichterungen im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt bei geschiedenen Eltern (Verheiratetentarif oder reduzierter Steuersatz). Im Trennungs- oder Scheidungsfall kann allein jener Elternteil in den Genuss des Verheiratetentarifs kommen, der hauptsächlich für den Unterhalt der Kinder aufkommt (E. 3.4). Bezüglich der Lebenshaltungskosten des Kindes ist grundsätzlich von Verhältnissen auszugehen, die der gültigen rechtlichen Regelung entsprechen; unverbindliche Abmachungen, welche die Eltern auf Zusehen hin getroffen haben, sind unbeachtlich (E. 3.5). Sind gleichzeitig die direkte Bundessteuer sowie die Staats- und Gemeindesteuern betroffen, so hat das kantonale Verwaltungsgeric...

  • Regeste Art. 47 OR; Bemessung der Genugtuung. Bei der Bemessung der Genugtuung sind die Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Berechtigten nicht zu berücksichtigen (E. 2b). **************************************** Regeste Art. 47 CO; fixation de l'indemnité pour tort moral. Lors de la fixation de l'indemnité pour tort moral, il n'y a pas lieu de prendre en considération les frais d'entretien au domicile de l'ayant droit (consid. 2b). **************************************** Regesto Art. 47 CO; determinazione dell'indennità per torto morale. Il costo della vita al domicilio dell'avente diritto non va considerato nell'ambito della determinazione dell'indennità a titolo di riparazione morale (consid. 2b).

  • Regeste Art. 50 BVG; Art. 112 OR: Weitergehende berufliche Vorsorge: Anspruch der Hinterlassenen auf das Todesfallkapital. Auslegung der reglementarischen Begriffe "Unterstützung in erheblichem Masse" und "dem Vorsorgezweck besser Rechnung tragen". Im hier zu beurteilenden Fall konnte hinsichtlich des erstgenannten Ausdrucks offen gelassen werden, ob dieser verlangt, dass der verstorbene Vorsorgenehmer für mehr als die Hälfte des Unterhalts der unterstützten Person aufkam, oder ob bereits genügt, dass der Versicherte im Vergleich zur mit ihm im selben Haushalt lebenden Person einen überwiegenden Beitrag an die gemeinsamen Lebenshaltungskosten zu leisten hatte. (Erw. 5 und 6) **************************************** Regeste Art. 50 LPP; art. 112 CO: Prévoyance professionnelle étendue: ...

  • Regeste Nichteinbürgerung einer in Ausbildung begriffenen Person wegen Sozialhilfeabhängigkeit, Diskriminierungsverbot; Art. 8 Abs. 2 und Art. 9 BV. Bürgerrechtserteilung nach kantonalem Recht (E. 2). Fehlen der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit (E. 3). Bedeutung des Diskriminierungsverbotes; offengelassen, ob der Kreis der Sozialhilfeabhängigen eine nach Art. 8 Abs. 2 BV geschützte Gruppe darstellt (E. 4.2). Unter den konkreten Umständen liegt auch unter Beachtung von Herkunft und sozialer Stellung keine Diskriminierung vor (E. 4.3). Grenze der Nichteinbürgerung bildet das Willkürverbot nach Art. 9 BV (E. 4.4). **************************************** Regeste Refus de naturaliser une personne en formation en raison de sa dépendance à l'aide sociale, interdiction de discri...

    ... zum Aufkommen für die Lebenshaltungskosten nicht ausreiche. Zu berücksichtigen sei, dass die...

  • Regeste Mietzinserhöhung (Art. 269 OR); Gebäulichkeit, die der Vermieter vollständig mit Eigenmitteln finanziert hat. In Anwendung der sogenannten absoluten Berechnungsmethode bei der Festsetzung des Mietzinses dürfen höchstens 40% des vom Vermieter investierten Eigenkapitals der Änderung der Lebenshaltungskosten angepasst werden (E. 5). Zulässiger Ertrag des indexierten Eigenkapitals (E. 6). **************************************** Regeste Hausse de loyer (art. 269 CO). Immeuble entièrement financé par les fonds propres du bailleur. Pour fixer le loyer en application de la méthode dite absolue, le 40% au maximum des fonds propres investis par le bailleur doit être indexé au coût de la vie (consid. 5). Rendement admissible des fonds propres réactualisés (consid. 6). *****************...

  • ... keinerlei Angaben über ihre Lebenshaltungskosten gemacht und nicht konkret dargelegt, wie sie diese...

  • Regeste Art. 80 SchKG; Rechtsöffnung für Scheidungsrenten; Indexklausel. Ist die Erhöhung einer Scheidungsrente entsprechend dem Lebenskostenindex an die Voraussetzung geknüpft worden, dass sich das Einkommen des Pflichtigen dem Anstieg der Lebenshaltungskosten anpasst, so fragt sich nur, ob sich sein Einkommen insgesamt entsprechend der Teuerung erhöht hat. Es ist willkürlich, nur die in Form von Teuerungszulagen erfolgten Lohnerhöhungen zu berücksichtigen, die Reallohnerhöhungen aber ausser acht zu lassen. **************************************** Regeste Art. 80 LP; mainlevée de l'opposition pour rentes après divorce; clause d'indexation. Lorsque l'indexation d'une rente après divorce en fonction de l'indice des prix à la consommation est liée à la condition que le salaire du débite...

  • ... mithin um nicht absetzbare Lebenshaltungskosten (vgl. Art. 34 lit. a DBG; PETER LOCHER, Kommentar ...



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