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Regeste
Vorkaufsrecht des Pächters; Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörden zum Entscheid über privatrechtliche Fragen; Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Art. 7 und 47 BGBB. Die Verwaltungsbehörden sind zuständig zum Erlass von Feststellungsverfügungen hinsichtlich öffentlichrechtlicher Gegenstände, indessen unzuständig zum Entscheid über privatrechtliche Fragen des Vorkaufsrechts (E. 3 und 4). Begriff des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Gewerbe als Voraussetzung des Vorkaufsrechts des Pächters hinsichtlich eines landwirtschaftlichen Grundstücks gemäss Art. 47 Abs. 2 lit. b BGBB, keine Berücksichtigung von zugepachtetem Land (E. 5).
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Regeste
Droit de préemption du fermier; incompétence de...
... nicht über ein landwirtschaftliches Gewerbe verfüge und die Voraussetzungen für die ... den Erwerb von landwirtschaftlichem Grundeigentum regle und das Bundesgesetz über die landwirtschaf...
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Regeste
Art. 6 und 11 EGG; Vorkaufsrecht der Verwandten. Vorkaufsberechtigte Verwandte können sich beim Verkauf eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder eines wesentlichen Teiles davon nicht auf ihr Vorkaufsrecht berufen, wenn der Erwerber im gleichen Rang wie sie selber vorkaufsberechtigt ist (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung).
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Regeste
Art. 6 et 11 LPR; droit de préemption des parents. Les parents qui ont un droit de préemption ne peuvent, lors de la vente d'une exploitation agricole ou d'une partie importante de celle-ci, se prévaloir de leur droit de préemption si l'acquéreur a lui-même un droit de préemption du même rang qu'eux (consid. 2; confirmation de la jurisprudence).
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Regesto
Art. 6 e 11 L...
...11 ha ein landwirtschaftliches Gewerbe bilde, das durch den Wegfall der beiden Ka... worden (HOTZ, Bäuerliches Grundeigentum, ZSR 98/1979, II. Halbbd., S. 126 f.; LIVER, Landw...
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...landwirtschaftliches Grüngut verwerten, keine Verbindung zum öffentl...1 Zur Benutzung von Grundeigentum für die Durchleitung von Wärmetransportleitungen...
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Regeste
Art. 3 Abs. 6 ELG; Art. 17 Abs. 1, 2 und 4 ELV; Art. 1 Abs. 1 lit. a, Art. 2 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1, Art. 58 Abs. 1, Art. 60 lit. b BGBB; Art. 30 Abs. 1, Art. 31 Abs. 2 LPG: Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes. Unter Grundstücken im Sinne von Art. 17 Abs. 4 ELV ist auch eine Gesamtheit von Grundstücken zu verstehen, die ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB bilden und dem Realteilungsverbot im Sinne von Art. 58 BGBB unterliegen. Ein landwirtschaftliches Gewerbe (in casu: Wohnhaus vom Eigentümer bewohnt, dazugehörendes landwirtschaftliches Gewerbe verpachtet) ist daher so lange als Einheit zum Steuerwert anzurechnen, als ein einzelnes Grundstück daraus im Sinne von Art. 17 Abs. 4 ELV eigenen Wohnzwecken dient.
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... bewohnt werde, sei das gesamte Grundeigentum als selbst bewohntes zu bewerten. Mit Entscheid vo...
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Regeste
Beeinträchtigung einer Quelle durch den Bahnbau; Anspruch auf Realersatz im Enteignungsverfahren. Nimmt die Ergiebigkeit einer Quelle infolge eines Tunnelbaus ab, für den der Bahnunternehmung das Enteignungsrecht zusteht, so können die Quellenrechtsberechtigten aus den nachbarrechtlichen Bestimmungen von Art. 706 und Art. 707 ZGB keine Ansprüche herleiten, sondern nur Einsprache gemäss Art. 10 EntG erheben sowie eine enteignungsrechtliche Entschädigung - Geld- oder Realersatz - verlangen (E. 2). Über ein Begehren um Ersatz an Wasser im Sinne von Art. 10 EntG hat wie über alle Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG die Einsprachebehörde zu entscheiden. Im Verfahren vor der Schätzungskommission können Begehren um Sachleistung allein gestützt auf Art. 18 EntG erhoben werden (E. 3). ...
... an Grundstücken sowie die aus dem Grundeigentum hervorgehenden Nachbarrechte (Art. 5 Abs. 1 des Bu... infolge der Enteignung ein landwirtschaftliches Gewerbe nicht mehr fortgeführt werden kann, ferne...
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... (Eigentumswohnung und landwirtschaftliches Land) gewährt. C. Gegen das Urteil des Kantonsger... Übergangsregelung ist, dass das Grundeigentum der Immobiliengesellschaft zum Verkehrswert auf di...
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Regeste
Einspruchsverfahren nach Art. 19 ff. EGG: grundsätzliche Anwendbarkeit (Art. 21 Abs. 1 lit. a und lit. b EGG); Einspruchsgründe der Spekulation und des Güteraufkaufs (Art. 19 Abs. 1 lit. a EGG). 1. Begriff des "gemischten Betriebs" im Sinne von Art. 10 lit. a und Art. 21 Abs. 1 lit. a EGG; erforderlich sind bestimmte zusätzliche Einrichtungen, derer ein herkömmliches landwirtschaftliches Gewerbe nicht bedarf (E. 6). 2. Ausschluss gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. b EGG; Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der verfolgte öffentliche Zweck hinreichend bestimmt sein und mit dem strittigen Geschäft in konkretem Zusammenhang stehen muss (E. 7). 3. Spekulation; die persönlichen Belange der am Verkauf interessierten Partei bleiben unerheblich. Frage offengelassen, ob einzig wegen eines übe...
... REINHOLD HOTZ, Bäuerliches Grundeigentum, ZSR 98/1979, Bd. II, S. 131, Ziff. 5; BENNO STUDE...
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...§ 12. 4. Stellungnahme der Grundeigentümer Der Grundbuchverwalter unterbreitet die eingegange... des Grundstückes als landwirtschaftliches oder nicht landwirtschaftliches oder die Schatzung...
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... BGBB bezweckt vorab das bäuerliche Grundeigentum zu fördern, die Stellung des Selbstbewirtschafter... beachtet werden, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück in einem Zwangsverwertungsverfahren er...
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...Der Beschwerdeführer ist als Grundeigentümer, der Land an den kantonalen Strassenbau abzutreten...Wäre daher heute ein neues landwirtschaftliches Gebäude zu erstellen, dürfte vom Beschwerdeführ...