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... habe Teile der Korrespondenz nicht beachtet, wie vor allem das Schreiben der Be...
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...Geschäftskontrolle und Korrespondenzverwaltung . 104. Geschäftskontrolle, mit Datum der einzelne...
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Regeste
Persönliche Freiheit; Untersuchungshaft 1. Legitimation zur Anfechtung allgemeinverbindlicher Erlasse (hier: einer kantonalen Verordnung über die Polizeigefängnisse) (E. 1). 2. Bedeutung der - Garantie der persönlichen Freiheit und weiterer Grundrechte der Bundesverfassung, - Europäischen Menschenrechtskonvention, - Mindestgrundsätze für Behandlung der Gefangenen für die Prüfung einer Gefängnisordnung (E. 2). 3. Prüfung einzelner Vorschriften der angefochtenen Gefängnisordnung: - Mitnahme persönlicher Effekten in die Zellen (E. 3); - Hochklappen der Betten (E. 4); - Gaben Dritter (E. 6); - Spaziergänge, körperliche Betätigung (E. 7); - Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern (E. 8); - Mitnahme von Radioapparaten in die Zellen (E. 9); - Korrespondenz (E. 11).
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... sowie von rund 24 Stunden für Korrespondenz und Ähnliches geltend. Zudem wies er für Auslage...
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..., rechtliche Abklärungen, Korrespondenz und Telefongespräche sowie eine Rechtsschrift und...
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...Der eingereichten Korrespondenz sei zu entnehmen, dass die Schreiben der O._______...
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Regeste
Forderung aus Dienstvertrag. Willkürliche Beweiswürdigung im Zivilprozess. Einseitige Berücksichtigung eines Briefwechsels und Ausserachtlassung weiterer Korrespondenz in der gleichen Sache. Staatsrechtliche Beschwerde. Voraussetzungen, unter denen mit dem Entscheid der letzten kantonalen Instanz auch derjenige der untern Instanz angefochten werden kann (Erw. 1). Mit der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erübrigt sich die auf Willkür beschränkte Prüfung der gegen das letztinstanzliche kantonale Urteil gerichteten Rügen (Erw. 6). Sieht das kantonale Recht für die in Anwendung von Art. 343 Abs. 4 OR ergangenen Urteile ein Rechtsmittel vor, so braucht dieses kein ordentliches zu sein (Erw. 6). Die Kostenbefreiung gemäss Art. 343 Abs. 3 OR schliesst die Auferlegung einer Part...
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Regeste
Herausgabepflicht nach Art. 223 Abs. 2 SchKG; Anwaltsgeheimnis. Ist ein Rechtsanwalt zugleich Verwaltungsratsmitglied einer Gesellschaft und wird er im Konkurse dieser Gesellschaft in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsmitglied aufgefordert, alle Geschäftsakten herauszugeben, so ist zwischen der Geschäftskorrespondenz der Gesellschaft und den internen Unterlagen des Anwaltes zu unterscheiden. Herauszugeben ist nur die Geschäftskorrespondenz der Gesellschaft, worunter aber auch deren Korrespondenz mit dem Anwalt fällt (E. 3a und b). Hält der Anwalt gewisse Unterlagen zugleich für sich und für die Gesellschaft, so hat er die Geschäftsakten der Gesellschaft entsprechend zu ergänzen und herauszugeben (E. 3c und d).
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Regeste
Devoir de prod...
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... den Parteien ausgetauschten Korrespondenz tatsächlich und nach dem Vertrauensprinzip auf de...
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... Verkehr, einschliesslich Korrespondenz und Werbung, zu verwenden. Beide Begehren verband ...