Koordinierung der Beihilfen
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Regeste
Art. 15 und 30 f. UVG; Art. 22 Abs. 4 Satz 3 UVV; Art. 3 Abs. 1, Art. 23, 44 ff. und 77 ff. der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; versicherter Verdienst. Ermittlung des versicherten Verdienstes eines portugiesischen Staatsangehörigen, der regelmässig während einer zum Voraus befristeten Zeit in der Schweiz erwerbstätig war (E. 4). Die Verordnung Nr. 1408/71 enthält keine Koordinationsvorschriften, welche die Schweiz verpflichten würden, bei der Festsetzung des Bemessungsgrundlage der Halbwaisenrenten bildenden versicherten Verdienstes das in einem anderen Vertragsstaat des FZA erzielte Entge...
...15 FZA) Anhangs II FZA ("Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit") in Verbindun... er nur Familienbeihilfen und sonstige Beihilfen für Waisen Kapitel 8 unterstellt. Eine Ausnahme h...
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...Oktober. 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der... der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ABl. C 3...
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...d) Beihilfen zur Förderung der Mobilität und zum Ausgleich vo...
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Regeste
Art. 2 FZA; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 lit. a der Verordnung Nr. 1408/71; Art. 9 Abs. 3, Art. 13 und Art. 80a IVG: Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71; Anspruch auf medizinische Massnahmen eines an angeborener Epilepsie (Geburtsgebrechen Nr. 387 GgV Anhang) leidenden, mit seinen Eltern in der Schweiz wohnenden Kindes niederländischer Staatsangehörigkeit; Verbot der nach Staatsangehörigkeit unterschiedlichen Behandlung. Ungeachtet der Unterscheidung zwischen eigenen und abgeleiteten Ansprüchen fällt der Familienangehörige eines niederländischen Erwerbstätigen in Bezug auf Leistungen bei Geburtsgebrechen in den persönlichen Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 (E. 5.1-5.5). Medizinische Massnahmen zur Behandlung eines G...
... FZA regeln die Vertragsparteien die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gemäss Anhang... des eigenen Landes, dass mithin Beihilfen an ein behindertes Kind eines Wanderarbeitnehmers ...
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...«Kapitel IV: Staatliche Beihilfen». «Art. 13 Staatliche Beihilfen. 1. Die Rechte un...Art. 15 quater Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Zur Herstellu...
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..., nicht aber betreffend staatlicher Beihilfen und Einschränkungen der Landerechte aus Umweltsch...Die Koordinierungsregelung gilt für die Versicherungsbereiche Krankheit, Alt...
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... mit der Vorbereitung oder der Koordinierung von Bauleistungen wie Architektur-, Ingenieur- u...k. Erstattungen, Beiträge und Beihilfen bei Lieferungen ins Ausland, die nach Artikel 23 A...
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... OMK Offene Methode der Koordinierung. OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenar... wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen darstellen könnten. . Manchmal muss die Schwe...
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... oder zusätzliche oder besondere Beihilfen für Waisen vorsieht. . 7. Anhang II muss so geä... und die technische Natur der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit machen eine wi...
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... wie Darlehen mit niedrigem Zinssatz, Beihilfen oder andere Finanzierungsmechanismen. . Art. 15 Mo... Internationale Konsultationen und Koordinierung . Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ziel...