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Regeste
Auslieferung. Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika. Prinzip der beidseitigen Strafbarkeit; Tragweite von Art. 36 Abs. 2 IRSG. Die Voraussetzung der beidseitigen Strafbarkeit ist im Falle des Betrugs (Art. II Ziff. 6 des Staatsvertrags) durch Gebrauch zwischenstaatlicher Kommunikationsmittel erfüllt (E. 3); sie ist nicht erfüllt beim Delikt der Verschwörung ("conspiracy"), denn das schweizerische Recht kennt dieses Delikt nicht und bestraft Vorbereitungshandlungen im Bereich des Betrugs nicht (E. 4). Art. 36 Abs. 2 IRSG erlaubt keine Abweichung vom Prinzip der beidseitigen Strafbarkeit. Es erlaubt die akzessorische Auslieferung bei mehreren strafbaren Handlungen nur für die auch nach schweizerischem Recht strafbaren Handlungen, die aber die ...
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...Adressdaten und Kommunikationsmittel (Kontaktangaben) . d. Geburtsdatum e. Geschlech...
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...Adressdaten und Kommunikationsmittel (Kontaktangaben) . d. Geburtsdatum e. Geschlech...
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... Publikum als die andern Kommunikationsmittel» 27 . Herauszustreichen sind auch die Unterschiede ...
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... oder Unterbruch der Kommunikationsmittel wie Postverbindungen. Als subjektive Hindernisse k...
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... als möglich, moderne Kommunikationsmittel wie elektronische Kommunikation, . 21 SR 0.632....
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... oder mittels raschem Kommunikationsmittel und sind an die Fiskalstelle oder von der Fisk...
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... grafischen Anwendungen auf Kommunikationsmitteln müssen die Gestaltungslemente und die entsprechen...
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...: jedes Kommunikationsmittel wie Katalog, Internet, elektronische Post, das zum...
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Regeste
Art. 1 und 2 lit. a MSchG; Schutzfähigkeit eines akustischen Zeichens. Auch ein visuell nicht wahrnehmbares akustisches Zeichen weist die Begriffsmerkmale einer Marke nach Art. 1 MSchG auf (E. 2.4).
Beurteilung der konkreten Unterscheidungskraft (Art. 2 lit. a MSchG) eines akustischen Zeichens ohne sprachliche Elemente, das aus einer kurzen Melodie besteht (E. 2.5).
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Regeste
Art. 1 et 2 let. a LPM; protection d'un signe sonore. Un signe sonore, non susceptible d'être perçu visuellement, est également apte à constituer une marque au sens de l'art. 1 LPM (consid. 2.4).
Appréciation de la force distinctive concrète (art. 2 let. a LPM) d'un signe sonore, ne comprenant aucun élément de texte, composé d'une brève mélodie (consid. 2.5).
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... Funktionen (emotionale Kommunikationsmittel, Aufmerksamkeitserreger, Warnsignale oder einfache...