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.1 vom 16. Mai 1965 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrats vom 26. April 1963 2 Kenntnis genommen und erlässt als Gesetz: Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen...
... Versicherungsgericht oder das Verwaltungsgericht beteiligt, so entscheidet das Verwaltungsgericht. ...2 .. [69] . D. . Öffentlich-rechtliche Klage. 1. . Klage vor dem Versicherungsgericht. Klagef...
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...Juli 2007. des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn. Sachverhalt:. A. A.a X.____...Am 12. Juli 2002 ging die Klage beim Verwaltungsgericht ein. Der Kläger beantragt...
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Regeste
Art. 4 Abs. 2 BV; Gleichstellungsgesetz; Lohngleichheit; Gemeindeautonomie. Wird nicht eine Verletzung des Gleichstellungsgesetzes, sondern ausschliesslich der Gemeindeautonomie gerügt, so ist nur die staatsrechtliche Beschwerde zulässig (E. 1). Keine Autonomie der solothurnischen Gemeinden in der Festsetzung der Erfahrungsstufen für Kindergärtnerinnen (E. 2). Kostenfolgen (E. 3).
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Regeste
Art. 4 al. 2 Cst.; loi sur l'égalité entre femmes et hommes; égalité de rémunération; autonomie communale. Lorsque seule une violation de l'autonomie communale est invoquée, à l'exclusion d'une violation de la loi sur l'égalité entre femmes et hommes, seul le recours de droit public est recevable (consid. 1). Les communes soleuroises ne disposent pas d...
...tige Kindergärtnerinnen, beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn Klage gegen den Kanton Solot...
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... 2.1.3 Das Verwaltungsgerichtsgesetz VGG 4224. 2.1.4 Verhältnis der drei Gesetze zuei... 4.1.5 5. Kapitel: Klage (Art. 106) 4351. 4.1.6 6. Kapitel: Revision, Erl...
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...Gallen. Gegenstand. Öffentlich-rechtliche Klage,. Beschwerde gegen das Urteil vom 19. August 2008.. des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen. Sachverhalt:. A. Im sog. K...
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Regeste
Art. 4 Abs. 2 BV; Art. 3 und 6 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG); Lohngleichheit; Solothurner Kindergärtnerinnen. Ein Lohnunterschied zwischen einem typisch weiblichen und einem geschlechtsmässig neutral identifizierten Beruf kann eine Diskriminierung darstellen (E. 6). Eine Diskriminierung ist im Sinne von Art. 6 GlG glaubhaft gemacht, wenn einzig bei Kindergärtnerinnen das angeblich geringere Arbeitspensum zu einer tieferen Lohneinstufung führt (E. 7). Der Beweis des Gegenteils ist erbracht, wenn das Arbeitspensum tatsächlich tiefer ist (E. 8 u. 9). Der Anspruch auf diskriminierungsfreien Lohn kann im Rahmen der Verjährung auch nachträglich geltend gemacht werden (E. 10). Höhe des gerichtlich zuzusprechenden Lohnes (E. 11).
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... Däniken (Verwaltungsgerichtsbeschwerde). Faits à partir de page 437 . BGE 124 II 436 S. ... Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn Klage gegen den Kanton Solothurn und die Einwohnergemein...
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... gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom 24. Oktober 2007. Sachve... Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn Klage gegen den Kanton Solothurn (Beschwerdegegner) auf ...
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...1 Vor Einreichung einer gerichtlichen Klage nach § 39 oder einer Beschwerde nach § 40 sind a... Verfahren sind die für das Verwaltungsgericht geltenden Vorschriften anwendbar, soweit keine abw...
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Regeste
Art. 8 Abs. 3 BV, Art. 3 und 5 GlG; Geschlechtsdiskriminierung; Arbeitsplatzbewertung; Minusklassenentscheid; Berücksichtigung von konjunkturellen oder arbeitsmarktlichen Faktoren; Überführungsregelung. Zur Passivlegitimation des Kantons bei auf das Gleichstellungsgesetz gestützten Feststellungs- bzw. Leistungsbegehren gegen vom Kanton abhängige, aber rechtlich selbständige Spitalträger (E. 3). Arbeitsplatzbewertung mit Hilfe der vereinfachten Funktionsanalyse; einheitliche Methode und Bewertung der Kriterien für alle Funktionen; Problematik der Gewichtung der einzelnen Kriterien (E. 6). Unzulässigkeit eines Minusklassenentscheides (E. 5.2), mit dem der Arbeitgeber vom Ergebnis der Arbeitsplatzbewertung zum Nachteil der Arbeitnehmer abweichen will (Präzisierung der bisherigen R...
... sowie Staat Solothurn und Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn (Verwaltungsgerichtsbeschwer... (im Folgenden: Verwaltungsgericht) Klage (dortiges Verfahren 2000/10) gegen den Staat Solot...
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Regeste
Art. 4 Abs. 2 Satz 3 BV; Gleichstellungsgesetz; Lohngleichheit; Zürcher Handarbeitslehrerinnen. Im öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis unterliegen letztinstanzliche kantonale Entscheide in Anwendung des Gleichstellungsgesetzes der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht; der Kanton ist als Arbeitgeber zur Beschwerde legitimiert (E. 1). Direkte und indirekte Benachteiligung im Sinne von Art. 3 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (E. 7). Ein Lohnunterschied zwischen einem typisch weiblichen und einem geschlechtsmässig neutral identifizierten Beruf kann eine Diskriminierung darstellen (E. 8). Gleichwertigkeit unterschiedlicher Tätigkeiten (E. 9). Beurteilung der vom Kanton Zürich durchgeführten vereinfachten Funktionsanalyse (E. 10). Die Erhö...
...Juli 1996 die Klage teilweise gut und stellte fest, dass der Kanton Z...