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.... 10. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates . Der Bundespräsident: Moritz Leuenbe...
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...März 2004, aus Italien in die Schweiz, wo sie seither mit ihnen lebt. Sie machte am 6. J... organisierten dort die weitere Kinderbetreuung. Aus diesen Umständen ergibt sich, dass die Parte...
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..., Rolf et al., Familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz: Aktuelle und zukünftige Nachfrage...
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...vom 6. Juni 2011 . Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 98 Absatz 2 des A..., Kochen, Service, Wäsche, Kinderbetreuung und Gartenarbeiten. . Art. 3 Begriff der Mitgliede...
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... für familienergänzende Kinderbetreuung, das bis Ende Januar 2011 befristet ist, und e...Am 21. Mai 2006 hat das Schweizer Stimmvolk die revidierten Bildungsartikel in der B...
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...vom 26. Oktober 2011 . Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 27 Absatz 2, ... 3.5 Familienergänzende Kinderbetreuung . 4 Sozialversicherungen . 4.1 AHV/IV/EO/ALV 4....
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...3c; Urteil Schuler-Zgraggen gegen die Schweiz des EGMR vom 24. Juni 1993, EuGRZ 1996 S. 604 Ziff...Die Kinderbetreuung habe nach der Geburt der Tochter die Mutter der Ve...
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Regeste
Beschwerde gegen die Nichtfortführung der (zeitlich befristeten) Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Zug.
Regeste
Eintretensfragen. Der Kantonsratsbeschluss, mit dem die Weiterführung der Kommission abgelehnt wurde, hat weder rechtssetzende noch rechtsaufhebende Wirkung; Nichteintreten auf den Aufhebungsantrag (E. 1).
Eintreten auf den Antrag, der Kanton Zug sei zu verpflichten, die gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Kommission bzw. Fachstelle zu schaffen (E. 2): Zusammenstellung von Rechtsprechung und Literatur zur unrechtmässigen Verweigerung oder Verzögerung eines Erlasses (E. 2.1-2.3); Regelung in OG und BGG (E. 2.4). Die Beschwerdeführer müssen eine hinreichend bestimmte Handlungspflicht des (kantonalen) Gesetzgebers vertretbar begrü...
... Partei des Kantons Zug, die Juristinnen Schweiz, der Gewerkschaftsbund des Kantons Zug, die OFRA Z...; Einrichtungen zur Kinderbetreuung). Überwiegend aber sind die Verpflichtungen allge...
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Regeste
Art. 17 Abs. 2 ANAG; Familiennachzug bei zusammenlebenden Eltern. Nachträgliche Ausübung des Familiennachzugsrechts für Kinder. Unterschiedliche Voraussetzungen für getrennte Elternteile einerseits und zusammenlebende Eltern andererseits; Vorbehalt des Rechtsmissbrauches (E. 2-4).
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Regeste
Art. 17 al. 2 LSEE; regroupement familial auprès de parents faisant ménage commun. Exercice retardé du droit au regroupement familial pour des enfants. Conditions différentes pour des parents vivant séparés, d'une part, et des parents vivant ensemble, d'autre part; réserve de l'abus de droit (consid. 2-4).
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Regesto
Art. 17 cpv. 2 LDDS; ricongiungimento famigliare con genitori che vivono in comunione domestica. E...
...Sie leben seit 1978 bzw. 1979 in der Schweiz und besitzen die Niederlassungsbewilligung. Von ih... Problemen bezüglich Finanzen und Kinderbetreuung konfrontiert gesehen haben. Inwieweit damals allen...
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...November 2011 . Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: . I . Die Verordnung vom 17...d. Erziehung und Kinderbetreuung; . e. Ausübung einer gemeinnützigen oder ehrenam...