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Regeste
Art. 106 BV; Art. 1, 2, 3, 4 und 48 SBG; Art. 51 und 60 VSBG; Art. 21 GSV; Glücksspielcharakter von "Texas Hold'em"-Pokerturnieren. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist befugt, darüber zu befinden, ob ein bestimmtes Spiel als Glücksspiel in den Anwendungsbereich des Spielbankengesetzes oder als Geschicklichkeits- oder Unterhaltungsspiel in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt (E. 3).
Bei den umstrittenen "Texas Hold'em"-Pokerturnieren handelt es sich um "gemischte" Spiele, bei denen nicht erstellt ist, dass der Geschicklichkeitsfaktor das Zufallselement der Kartenverteilung überwiegt; entsprechende Turniere können deshalb nach Sinn und Zweck des Spielbankengesetzes nur in Casinos öffentlich durchgeführt werden (E. 4 und 5).
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...5.2.2 In Deutschland werden bei einer ähnlichen gesetzlichen Definitio...
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... das Schutzniveau bei Sportlärm in Deutschland höher liege als bei den Anlagen, die von der Tech...Ein Blick auf die Karte zeigt, dass keine wesentlichen künstlichen Hinder...
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... Daten) betreffend die Vorderseite der Karte ist wie folgt zu lesen: i) Der Tabelle betreffend... der Schweiz, in Österreich oder in Deutschland absolvieren, sofern die in diesen Staaten angebote...
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...Diese Karten ermöglichten das Führen von Telefongesprächen ...dazu geführt, dass in Deutschland für angepriesene 53 Minuten in Wahrheit nur 35 Mi...
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... für die EU und hier namentlich für Deutschland. Den internationalen Prognosen zufolge wird die Wi... um Beiträge an den Kauf von SuisseID-Karten, die auch als USB-Stick erhältlich sind. . Die vo...
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Regeste
Baukonzessionen für den Ausbau des Flughafens Zürich. MASSGEBENDE SACH- UND RECHTSLAGE, ZEITPUNKT DES ENTSCHEIDES Berücksichtigung neuen Rechts und neuer Tatsachen beim Entscheid im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren (E. 3b). Anspruch des Baukonzessionsgesuchstellers auf einen Entscheid (E. 10b). Zeitpunkt des Entscheides, Koordination von Baukonzessions- und Betriebskonzessionsverfahren (E. 11). ERGÄNZENDE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSBERICHTE UND UMWELT-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG Neue Flugverkehrsprognose (E. 13). Unbegründete Kritik an der Prognose (E. 14). LUFTHYGIENE/FLUGBETRIEB UND ABFERTIGUNG Schadstoffemissionsprognose gemäss Umweltverträglichkeitsbericht (E. 18). Stellungnahmen von AWEL und BUWAL, Erwägungen des UVEK; Festsetzung eines Emissionsplafonds (E. 19). Unbegr...
... Verkehr, Fachbericht Fluglärm, Kartensatz Fluglärm, Technischer Anhang Fluglärm, Syntheseb... der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die An- und Abflüge zum/vom Flughafen Züri...
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Regeste
Art. 2 FZA; Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71: Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen; Begriff der mittelbaren Diskriminierung. Die Gleichbehandlungsgebote verbieten nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit (unmittelbare Diskriminierungen), sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (mittelbare Diskriminierungen). Sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, diskriminiert eine Vorschrift des nationalen Rechts mittelbar, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirkt und folglich ...
...Juristische Kartothek, Karte Nr. 94 [Februar 2003], S. 32; vgl. auch BGE 130 I ... Bestimmungen (Abschnitt "Deutschland" Nr. 4, Abschnitt "Frankreich" Nr. 3 und Abschnitt...
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...Auslieferung an Holland und Deutschland - B 137672,. Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen d... versehen, die das Einstecken der Karte gestattet, aber deren Auswurf verhindert habe. Am ...
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... Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Grie... die Schweiz in das privatrechtliche Grüne-Karte-System eingebunden ist, das den Zweck des Abkommen...
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Regeste
Missbrauch von Kreditkarten. 1. Aus dem Vorbehalt der Kreditkartenorganisation gegenüber den ihr angeschlossenen Unternehmen, jederzeit Karten sperren zu dürfen, darf weder auf eine allgemeine Informationspflicht noch auf eine vertragliche Nebenverpflichtung der Organisation geschlossen werden. Unterlässt die Organisation eine Sperre, so schuldet sie dem Unternehmen bloss die versprochene Leistung, aber keinen Schadenersatz (E. 1). 2. Offengelassen, wie es sich mit dem adäquaten Kausalzusammenhang zwischen dem Missbrauch der Karte und dem behaupteten Schaden verhält, und ob die Organisation sich die Säumnis einer Schwestergesellschaft anrechnen lassen müsste (E. 2).
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Regeste
Abus de cartes de crédit. 1. Lorsqu'une organisation de cartes ...
... um den Verlust einer Kreditkarte in Deutschland ging und der Mietwagen damit in der Schweiz erschl...