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... ausgeübt wurde und wenn die Kandidatin oder der Kandidat dadurch: . a. die Fachkenntnisse...
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Regeste
Art. 84 Abs. 1 lit. a OG, Art. 85 lit. a und Art. 88 OG; Gewaltenteilungsbeschwerde; Stimmrechtsbeschwerde. Keine Legitimation zur Gewaltenteilungsbeschwerde kraft der blossen Eigenschaft als Stimmbürger, Mitglied oder Kandidat einer Behörde, Beamter oder politische Partei (E. 5). Keine Stimmrechtsbeschwerde gegen eine organisationsrechtliche Anordnung, welche die Mitgliederzahl einer durch Volkswahl zu besetzenden Behörde festlegt (E. 6).
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Regeste
Art. 84 al. 1 let. a OJ, art. 85 let. a et art. 88 OJ; recours pour violation du principe de la séparation des pouvoirs et du droit de vote. Absence de qualité pour recourir comme simple citoyen, membre d'une autorité ou candidat à une autorité, de même qu'en tant que fonctionnaire et parti po...
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Regeste
Voraussetzungen für einen endgültigen Ausschluss von den eidgenössischen Prüfungen für Ärzte; besondere Fachprüfung für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer. 1. Gesetz- und Verfassungsmässigkeit von Art. 39 der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung (AMV) und von Art. 3 lit. d der Verordnung über besondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer (E. 3). 2. Es ist sachgerecht zu schliessen, dass ein Kandidat, der eine Prüfung über die grundlegenden Kenntnisse in der gewählten Berufsart drei Mal nicht bestanden hat, zur Ausübung dieses Berufes nicht geeignet ist. Es ist daher nicht unverhältnismässig, die Anzahl Prüfungsversuche, auf die ein Kandidat Anspruch hat, auf drei zu begrenzen, bevor er endgültig von jeder weiteren Prüfung in der gleichen ...
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.45 Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalter vom 30. März 1976 1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen gestützt auf Art. 179 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch...
...2 Über die den Kandidaten zur Verfügung stehenden Hilfsmittel entscheidet d...
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...Das SBF kann Kandidatinnen und Kandidaten in bescheidenen wirtschaftlich...
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...3 Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kandidaten im Anschluss an die Jägerprüfung eröffnet. 4 W...
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Regeste
Anwaltsprüfung; Akteneinsicht, Befangenheit der Prüfungsexpertin, Bewertung der Prüfungsarbeit (Art. 4 BV). Art. 4 BV gibt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass bei Eignungsprüfungen ein Kandidat Einsicht in die Prüfungsunterlagen der anderen Kandidaten erhält, solange keine konkreten Anhalts- oder Verdachtspunkte vorgebracht werden, die auf eine rechtsungleiche Behandlung schliessen lassen (E. 2). Ein Ablehnungsbegehren gegen einen Prüfungsexperten muss unverzüglich geltend gemacht werden, sobald der Ausstandsgrund bekannt ist (E. 3). Zurückhaltung des Bundesgerichts bei der Überprüfung von Examensleistungen (E. 4).
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Regeste
Examens d'avocat; droit de consulter le dossier, prévention de l'examinatrice, évaluation des épreuves d'exa...
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...Bei sehbehinderten Kandidaten seien Prüfungsunterlagen zu vergrössern, um der ...
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.45 Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalter vom 30. März 1976 1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen gestützt auf Art. 179 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch...
...2 Über die den Kandidaten zur Verfügung stehenden Hilfsmittel entscheidet d...
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.45 Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalter vom 30. März 1976 1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen erlassen gestützt auf Art. 179 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch...
...2 Über die den Kandidaten zur Verfügung stehenden Hilfsmittel entscheidet d...