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Regeste
Art. 2 Abs. 2 ZGB; Art. 41 Abs. 1 (in der bis Ende 2004 geltenden Fassung) resp. Art. 41 Abs. 2 BVG (in der seit 1. Januar 2005 in Kraft stehenden Fassung); Art. 130 Abs. 1 OR; Art. 66 Abs. 2 und 4 BVG; Art. 10 BVV 2; Fälligkeit und Verjährung rückwirkender Beitragsforderungen aus einem Vorsorgeverhältnis, das nach Bekanntwerden eines nicht angemeldeten Arbeitsverhältnisses nachträglich begründet wird. Die effektive Begründung des individuellen Versicherungsverhältnisses zwischen Vorsorgeeinrichtung und Arbeitnehmer ist für die Fälligkeit der auf die vergangenen Beschäftigungszeiten bezogenen Beitragsforderungen grundsätzlich nicht bestimmend (Änderung der Rechtsprechung, E. 3; vgl. aber die Massgeblichkeit eines tatsächlichen Rechtsverhältnisses im Zusammenhang mit dem Zwangsan...
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... nachhaltigen beruflichen Integration junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden. . Diese...
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... 2000 des Bundesamtes für Statistik; junger und gesunder Arbeitnehmer) setzt sich der Beschwer...
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.7 vom 5. September 1989 1 Landammann und Regierung 2 des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 44 der Dienst- und Besoldungsordnung für das Staatspersonal vom 30. März 1971...
... Versicherte. a) Arbeitnehmer des Staates. 1. Grundsatz. [6] obligatorisch zu ...2 Ist der Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger als der verstorbene Ehegatte, so ermässigt sich d...
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... (Vermittlung ausländischer Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung durch die öffentli... 146 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Auslan...
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.7 vom 5. September 1989 1 Landammann und Regierung 2 des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 44 der Dienst- und Besoldungsordnung für das Staatspersonal vom 30. März 1971...
... Versicherte. a) Arbeitnehmer des Staates. 1. Grundsatz. [6] obligatorisch zu ...2 Ist der Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger als der verstorbene Ehegatte, so ermässigt sich d...
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... des Arbeitgebers einzelne Arbeitnehmerkategorien oder Arbeitnehmer aus besonderen Gründen von der ...Ist der Ehegatte um mehr als zehn Jahre jünger als das verstorbene Mitglied, so vermindert sich d...
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.7 vom 5. September 1989 1 Landammann und Regierung 2 des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 44 der Dienst- und Besoldungsordnung für das Staatspersonal vom 30. März 1971...
... Versicherte. a) Arbeitnehmer des Staates. 1. Grundsatz. [6] obligatorisch zu ...2 Ist der Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger als der verstorbene Ehegatte, so ermässigt sich d...
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... berührt, die den beteiligten Arbeitnehmern günstigere Bedingungen gewährleisten, als sie in... Jahre, es sei denn, die Seeleute sind jünger als 18 Jahre; in diesem Fall beträgt die Geltungs...
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.7 vom 5. September 1989 1 Landammann und Regierung 2 des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 44 der Dienst- und Besoldungsordnung für das Staatspersonal vom 30. März 1971...
... Versicherte. a) Arbeitnehmer des Staates. 1. Grundsatz. [6] obligatorisch zu ...2 Ist der Ehegatte mehr als 15 Jahre jünger als der verstorbene Ehegatte, so ermässigt sich d...