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Jurisprudence
Arrêt de Tribunal Federal Nº 87 II 301, de 26 Octobre 1961
Recurso nº 87 II 301, Ponente Publié
Regeste Berufung. Ungenügende Begründung der Anträge? (Art. 55 lit. c OG). (Erw. 1). Eisenbahnhaftpflicht. Zusammenstoss zwischen Zug und Auto auf einer Niveaukreuzung mit Blinklichtanlage. 1. Das Verschulden eines Dritten oder des Verunfallten befreit die Bahnunternehmung von ihrer Haftpflicht, wenn es (für sich allein oder zusammen mit der Betriebsgefahr des am Unfall beteiligten Autos) die einzige adäquate Ursache des Unfalls bildet (Art. 1 EHG). Unter welchen Voraussetzungen ist dies der...
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